Schon vor der Corona-Pandemie war es für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen oft nicht einfach, Eigenkapital zu beschaffen. In der Krise hat sich diese Situation noch verschärft. Um hier gezielt zu unterstützen, gibt es jetzt in Schleswig-Holstein im Rahmen der Corona-Hilfen neben den Zuschuss- und Darlehensprogrammen auch ein neues Beteiligungsprogramm: Für Start-ups und kleine Mittelständler werden bis Ende 2020 Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen mit einem Volumen von insgesamt 15 Mio. Euro bereitgestellt. Die Mittel stehen Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis 75 Mio. Euro zur Verfügung, die bis zum 31.12.2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und nunmehr nachweislich einen coronabedingten Finanzierungsbedarf haben. Aus diesem „Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein“ kann ein Unternehmen unter Einhaltung der Kleinbeihilferegelung bis zu 800.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren erhalten.

Die Mittel können ab sofort bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) beantragt werden. (https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/sonder-beteiligungsprogramm-s-h ). Zur Finanzierung des Programms erhält die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) durch den Bund garantierte Darlehensmittel der KfW in Höhe von 10,5 Mio. Euro. Sie leitet diese an die MBG weiter. Die MBG selbst trägt 4,5 Mio. Euro des Finanzierungsvolumens. Davon verbürgen die IB.SH und das Land Schleswig-Holstein 3 Mio. Euro.

Mit dem Programm steht für Schleswig-Holstein die sogenannte Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt hatten. (www.kfw.de/corona-startup)

Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Über die mit Haftungsfreistellung ausgestatteten Globaldarlehen können die Landesförderinstitute passgenau auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren.

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