Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.

Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird.

Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/selfie-ident erhalten Betroffene weitere Informationen zum Verfahren.

 

 

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