Nach fast 900 Jahren können künftig auch Frauen in die Konvente der niedersächsischen Klöstern Amelungsborn (Kreis Holzminden) und Loccum (Kreis Nienburg) berufen werden. „Der Beschluss soll nicht als Bruch mit einer jahrhundertealten Tradition verstanden werden, sondern als Respekt vor der vor vielen Jahrzehnten eingeführten Frauenordination,“ erklärten in einem gemeinsamen Statement der Prior des Klosters Loccum, der Geistliche Vizepräsident der Landeskirche Hannovers, Arend de Vries sowie der Hildesheimer Regionalbischof und Abt des Klosters Amelungsborn, Eckhard Gorka. „Wir erleben das Miteinander von Frauen und Männern in der Kirche und im Pfarramt als große Bereicherung und wünschen uns das in Zukunft auch für unsere Konvente“, so Gorka und de Vries.

Die Konvente der beiden evangelischen Klöster, die in der zisterziensischen Tradition stehen, haben diesen Beschluss in getrennten Sitzungen gefasst. Dadurch seien auch Ämter wie Priorin oder Äbtissin möglich, erklärten de Vries und Gorka. Konvent bezeichnet die Versammlung stimmberechtigter Mitglieder einer Gemeinschaft. Diese berufen auch neue Konventualinnen und Konventualen und wählen dann den Abt oder die Äbtissin, den Prior oder die Priorin des Klosters.

Dieser Entscheidung seien intensive theologische Beratungen und Abstimmungen mit den jeweils weiteren Mitgliedern der klösterlichen Familien vorangegangen, sagte der Amelungsborner Abt Gorka.

Im Kloster Amelungsborn existiert bereits seit der Neugründung nach dem 2. Weltkrieg ein „Ökumenischer Frauenkreis“ sowie eine „Familiaritas“ genannte Männergemeinschaft. Beide entscheiden über ihre Zusammensetzung jedoch selbstständig und unabhängig vom nun getroffenen Beschluss.

Zwischen der Mitte und dem Ende des 16. Jahrhunderts wurden die Zisterzienserklöster Amelungsborn und Loccum lutherisch. „Trotz der über 400-jährigen konfessionellen Trennung bestehen weiterhin lebendige Beziehungen zum weltweiten Zisterzienserorden,“ sagte Gorka. Beide Klöster engagierten sich etwa seit Jahrzehnten in der „Gemeinschaft Evangelischer Zisterzienser-Erben in Deutschland“.

Viele Traditionen wurden auch in protestantischer Zeit fortgeführt und angepasst. Wenn Konvent, Familiaritas oder ökumenischer Frauenkreis oder Gästegruppen im Kloster sind, feiern diese die Stundengebete (Mette, Mittagsgebet, Vesper, Complet) – jedoch nach der im Evangelischen Gesangbuch festgehaltenen Ordnung.

Im Kloster Loccum wird seit dessen Gründung ununterbrochen allabendlich um 18 Uhr das Abendgebet, die Hora, gehalten.

Die neue Verfassung des Klosters Loccum sieht vor, dass in Ausnahmefällen auch nicht-ordinierte Konventsmitglieder berufen werden und verdiente Persönlichkeiten zu Ehrenkonventualen ernannt werden können. „Die Konventsmitglieder verpflichten sich ab jetzt, eine Reihe von Tagen im Jahr auch im Kloster zu leben und dort mitzuarbeiten“, so Prior de Vries. Für die Bewirtschaftung der Klostergüter verpflichtet sich das Kloster mit der neuen Verfassung auf Sparsamkeit und Nachhaltigkeit.

Die Klöster Loccum und Amelungsborn sind ehemalige Zisterzienserklöster. Das Kloster Amelungsborn wurde 1135 aus dem niederheinischen Kloster Altenkamp heraus gegründet. Das Kloster Loccum wurde 1163 vom thüringischen Volkenroda aus gegründet und trat 1593 der Reformation bei. Nachdem das Kloster Loccum zwei Jahrhunderte lang auch für die Ausbildung von Vikarinnen und Vikaren zuständig war, hat nun das Predigerseminar der Landeskirche und vier weiterer nordwestdeutscher Kirchen seinen Ort im Kloster.

Die Zisterzienser sind im 11. Jahrhundert als katholischer Reformorden aus dem Benediktinerorden hervorgegangen. Namensgebend war das Mutterkloster im französischen Cîteaux. Von diesem aus bildeten die Zisterzienser weitere Töchterklöster und machten vor allem im Mittelalter viele Gegenden erst urbar.

Weitere Informationen

Kloster Amelungsborn:
http://www.kloster-amelungsborn.de/home.html

Kloster Loccum:
https://www.kloster-loccum.de

Gemeinschaft Evangelischer Zisterzienser-Erben:
https://evangelische-zisterzienser-erben.de

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