Mit den vorgelegten Änderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes bereitet der Bundestag die Verlängerung des Rettungsschirms für die Leistungserbringer im Pflegebereich bis 31. März 2021 vor.

Dazu erklärt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa):

„Wir alle würden uns nichts mehr wünschen, als dass ein Rettungsschirm für die Pflegeeinrichtungen überflüssig würde. Der laxe Umgang mit Abstandsregelungen oder dem Tragen von Masken in der Öffentlichkeit lassen aber befürchten, dass die Infektionsgefahr auch für pflegebedürftige Menschen und für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter besteht. Unvernünftige Reisen auch in Risikogebiete erhöhen die Infektionsgefahr weiter. Wenn dann der erste Weg nicht zum Testcenter geht, sondern zur Mutter ins Pflegeheim oder zu ihr nach Hause, ist das kein Ausdruck von Respekt gegenüber den großen bisherigen Erfolgen beim Infektionsschutz.“

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

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