Heute fand vor dem Landesarbeitsgericht Berlin die Berufungsverhandlung über die Kündigungsschutzklage des ehemaligen stellvertretenden Direktors, Helmuth Frauendorfer, gegen die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen statt.

Das Berufungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt und keine Revision zugelassen. Damit haben zwei Instanzen festgestellt, dass dem vormaligen Vizedirektor zu Recht gekündigt worden ist.

„Die Stiftung hat ihr wesentliches Ziel erreicht und die Kündigung durchgesetzt“, sagt Helge Heidemeyer, Direktor der Gedenkstätte und fügt an: „Nun können wir unsere ganze Aufmerksamkeit wieder unserer Aufgabe widmen, die den Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes verpflichtet ist: der Auseinandersetzung mit den Formen und Folgen politischer Verfolgung.“

Die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen wurde im Jahr 2000 gegründet. Ihre Aufgabe ist, die Geschichte des Haftortes Berlin-Hohenschönhausen und das System der politischen Justiz in der Deutschen Demokratischen Republik zu erforschen und mit Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen zu informieren, um zur Auseinandersetzung mit den Formen und Folgen politischer Verfolgung in der kommunistischen Diktatur anzuregen. Die Gedenkstätte wird aus Mitteln des Landes Berlin und des Bundes gefördert. www.stiftung-hsh.de

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