Bei der Erweiterung eines Recyclingbetriebes am Westrand des Gewerbegebietes von Bad Rotenfels in Gaggenau unterstützt der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Anregungen der Nachbargemeinden Bischweier und Kuppenheim. Demnach sollten im Interesse der Anwohner die Möglichkeiten zur Vermeidung von Lärmbelastung noch im Verfahren zum Bebauungsplan und nicht erst in dem Zulassungsverfahren geklärt werden. Zugleich begrüßt der Regionalverband die Bemühungen der Stadt Gaggenau, negative Auswirkungen für die Anwohner der umliegenden Wohngebiete zu verringern. Diese Position hat der Planungsausschuss des Regionalverbandes in der gestrigen Sitzung (14.10.) in Ettlingen in seiner Stellungnahme zu den Planänderungen für das Gebiet „Zwischen Holderwäldele und Steinbüschel“ der Stadt Gaggenau beschlossen.

„Wir haben einen intensiven Dialog mit den Gemeinden geführt. Der Anlass ist ein typischer regionalplanerischer Spagat. Hier geht es um den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, dort um die Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbe“, erläutert Verbandsdirektor Gerd Hager. Daher begrüßen die Regionalplaner, dass anstelle des bisher angedachten eingeschränkten Industriegebietes, in dem verschiedene emissionsträchtige Betriebe zulässig gewesen wären, nunmehr ein Sondergebiet für Metallabfälle-Recycling ausgewiesen werden soll. Damit können die Auswirkungen auf die nahegelegenen Wohngebiete in Bischweier und Kuppenheim zielgerichtet angegangen werden. „Die Frage der Lärmemissionen und deren Vermeidung sollten bereits im Bebauungsplanverfahren konkret geklärt werden. Bei diesem Vorgehen kann der Schallschutz ganzheitlich für den Bestand und die Erweiterung verbessert werden“, so Hager. Maßnahmen können neben Wänden oder Wällen auch eine Einhausung oder eine Beschränkung der Betriebszeiten darstellen. Hager hofft, „dass das Miteinander in der Raumschaft entlang der Murg auch in diesem Zielkonflikt eine für alle Beteiligten gute Lösung finden wird“.

Für das konkrete Vorhaben ist zudem die Änderung des Flächennutzungsplans sowie Landschaftsplans der Stadt Gaggenau erforderlich. Davon betroffen ist auch der Regionalplan, da in dem Bereich eine Grünzäsur liegt. So soll südwestlich der K 3737 eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zum Gewerbegebiet zugeordnet werden. Diese „Verschnittfläche“ war bisher bereits von geplanten Gewerbeflächen umgeben. Dort soll nun die Erweiterung des Recyclingbetriebs erfolgen. Im Gegenzug sollen als Flächenausgleich in Nähe des Auenbereichs der Murg ein Teil der Gewerbebauflächen aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden. Im nächsten Regionalplan kann dort die Grünzäsur erweitert werden. Die Mitglieder des Planungsausschusses stimmten den Änderungen zu. „Mit dem Flächentausch wird eine kompakte Siedlungsentwicklung gefördert und wir sichern Grünflächen in einem größeren landschaftlichen Zusammenhang“, begründete Hager.

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