Bundesregierung und Kreditversicherer haben sich darauf verständigt, den gemeinsamen Schutzschirm zur Absicherung von Lieferketten bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Das teilten das Wirtschafts- und das Finanzministerium sowie der GDV heute mit. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung genehmigt hat, wird der Bund ab dem 1. Januar 2021 weiterhin eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro übernehmen.

Katarzyna Kompowska, beim Kreditversicherer Coface CEO für Nordeuropa und Country Managerin der Niederlassung in Deutschland, zur Verlängerung des Schutzschirms: „Damit tragen wir weiter zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft und des internationalen Handels bei. Es geht nicht darum, die Kreditversicherer zu stützen. Bundesregierung und Kreditversicherer agieren vielmehr gemeinsam und solidarisch im Interesse der Unternehmen. Wir sichern nicht nur die Limite für kreditversicherte Unternehmen, sondern tragen durch die Abtretung der Prämien an den Bund auch aktiv zur Finanzierung des Programms bei.“

Mit dem Schutzschirm werden Lieferbeziehungen zu Unternehmen gestützt, die vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich gesund waren und durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. So konnten Kettenreaktionen bislang erfolgreich verhindert und das Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität gestärkt werden.

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