Was genau bedeutet Zugänglichkeit und wie können Städte und Sozialräume barrierefrei geplant werden? Darüber diskutieren heute Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, Politik sowie Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bei der Konferenz „Inklusiv gestalten – Ideen und gute Beispiel aus Architektur und Stadtplanung“. Die inklusive Gestaltung von Stadtraum und Wohnungen leistet einen bedeutenden Beitrag zur eigenständigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Zu der Konferenz eingeladen hatte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammer Sachsen.

„Menschen mit Behinderungen bewegen sich nicht nur in den eigenen vier Wänden oder in öffentlichen Gebäuden. Sie wollen ins Museum oder Theater, Denkmäler besuchen, an Kultur teilhaben. Sie haben ein Recht auf Zugänglichkeit, auch im privaten Sektor“, so Dusel. „Barrierefreiheit muss zum Qualitätsstandard werden, und zwar ohne Wenn und Aber. Deswegen freue ich mich, dass wir heute einige gute Best-Practice-Beispiele aus Sachsen sehen und hören konnten. Allerdings kommen wir perspektivisch nicht ohne Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit aus, das Setzen auf Freiwilligkeit bringt uns nicht weiter. Barrierefreies Bauen ist keine Nettigkeit, sondern eine Frage von Professionalität – und darüber hinaus auch ein Wettbewerbsvorteil.“

Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, freut sich über die mittlerweile 11. Regionalkonferenz in der erfolgreichen Reihe mit dem Bundesbehindertenbeauftragen, den Architektenkammern der Länder und der Bundesarchitektenkammer: „Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft sind die kreativen und fachgerechten Beiträge der Planerinnen und Planer unverzichtbar. Wenn die Barrierefreiheit vom Eigentümer bzw. Bauherren gewünscht und von Anfang an mitgedacht wird, stellt dies einen Mehrwert für alle – auch Menschen ohne Behinderungen – dar. Mit diesem Veranstaltungsformat zeigen wir deutlich, welchen Beitrag wir dazu leisten können.“

„Menschen mit Einschränkungen sind nicht behindert, sondern sie werden behindert – durch eine gebaute Umwelt, die durch Ausrichtung an einem vermeintlichen Normalnutzer alle anderen ausschließt. Dafür bedarf es nicht einmal bösen Willens – es genügt Gedankenlosigkeit, Schlampigkeit in der Planung oder Sparsamkeit an der falschen Stelle“, sagt Andreas Wohlfarth, Präsident der Architektenkammer Sachsen. „Wir Architekten tragen eine besondere Verantwortung – wir sind zwar gegenüber dem Bauherrn nicht weisungsbefugt, aber es liegt an uns, das Thema Barrierefreiheit bei jedem anstehenden Bauvorhaben zu thematisieren und gute Nutzbarkeit für alle einzufordern.“

Die Regionalkonferenz stellte mit Impulsvorträgen, Präsentationen gelungener Projekte sowie in Gesprächsrunden vor, wie interdisziplinäre und intelligente Planungsansätze aussehen können. Die von der ZDF-Journalistin Katrin Müller-Hohenstein moderierte Veranstaltung richtete sich an Architektinnen und Architekten, an Stadtplanerinnen und Stadtplaner, an die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen, aber auch an Auftraggeber aus Kommunen und der Wohnungswirtschaft sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger.

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