„Trotz klarer Beschlüsse des Wohngipfels 2018 und des Koalitionsausschusses 2019 wurde der Umwandlungsvorbehalt so stark verwässert, dass er in der aktuellen Ausgestaltung kaum Wirkung entfalten wird“, kritisiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert deutliche Nachbesserungen des Entwurfes. Die zum Teil willkürlich erscheinenden Ausnahmen der Umwandlungsbeschränkung müssen ersatzlos gestrichen werden. „Insbesondere die neu geschaffene Ausnahmeregelung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit für den Eigentümer wirft die Frage auf, ob der Gesetzgeber ernsthaft an einer Beschränkung der in Ballungszentren häufig vorkommenden Umwandlungspraxis interessiert ist. Zudem läuft die vorgesehene Ausnahmeregelung, wonach bei geplanter Veräußerung an zwei Drittel der Mieter eine Umwandlung zu erteilen ist, vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Kaufpreise für Wohneigentum völlig ins Leere“, so Siebenkotten.

Weitere notwendige Nachbesserungen betreffen die Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts und die nicht sachgerechte Einschränkung vieler Regelungen auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.

„In den Metropolen sind die Baulandpreise seit 2010 förmlich explodiert, mit aberwitzigen Steigerungsraten von 136 Prozent in Hamburg und bis zu 450 Prozent in Berlin. Kommunen brauchen daher ein preislimitiertes Vorkaufsrecht für Immobilien und Grundstücke, welches sich am spekulationsbereinigten Verkehrswert orientiert, da sie die explodierenden Bodenpreise nicht finanzieren können. Zudem muss das Vorkaufsrecht auch Anwendung bei Verkäufen von Immobilienanteilen mittels sogenannter Share Deals finden,“, sagt Siebenkotten.

Dass das erweiterte Vorkaufsrecht, der Umwandlungsvorbehalt und die Baugebote nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten sollen, ist problematisch. Welche Wohnungsmärkte unter diese Kategorie fallen ist kontinuierlicher Gegenstand politischer Entscheidungen und führt daher zu Unsicherheit bei den betroffenen Mietern und Eigentümern. „Eine ersatzlose Streichung dieser Gebietseinschränkung würde die Wirkung der Maßnahmen und die Planungssicherheit für alle Beteiligten erhöhen“, kommentiert Siebenkotten.
 

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