„Nach den gestrigen Beschlüssen wachsen im Gastgewerbe Verzweiflung und Zukunftsängste“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverbandes). Mehr als 70 Prozent der Betriebe bangen laut DEHOGA um ihre Existenz. Schnelle finanzielle Entschädigungen für die vom Staat verursachten Versäumnisse seien jetzt das Mindeste. „Es müssen jetzt Taten folgen, anstatt das Missmanagement beim Impfen und bei den Hilfen fortzusetzen.“ Noch vor Ostern erwartet Zöllick Konkretisierungen zu dem im Beschluss genannten „ergänzenden Hilfsinstrument“. Spätestens am 12. April müsse zudem ein konkreter Öffnungsfahrplan für die Branche vorgelegt werden.Die DEHOGA-Forderungen im Detail:
- Von den politisch Verantwortlichen erwarten wir eine maximale Kraftanstrengung, damit endlich ausreichend Impfstoff vorhanden ist und die Menschen sieben Tage die Woche geimpft werden können. Gleiches gilt für eine erfolgreiche Teststrategie.
- Spätestens am 12. April muss die Politik liefern. Insbesondere erwarten wir, dass dann auch für das Gastgewerbe ein konkreter Fahrplan für die Wiedereröffnung vorgelegt wird. Restaurants und Hotels haben in umfangreiche Hygiene- und Schutzmaßnahmen investiert und sind nachweislich keine Pandemietreiber. Zusätzliche Tests für Gäste und Mitarbeiter werden ein Garant für sichere und verantwortungsvolle Öffnungen sein.
- Das im Beschluss genannte „ergänzende Hilfsinstrument“ für von der Pandemie besonders schwer und lange betroffene Unternehmen muss vor Ostern in konkrete Hilfszusagen münden. Die Überbrückungshilfe III in der jetzigen Form ist dafür nicht ausreichend. Ein Dauerlockdown für das Gastgewerbe, damit die übrige Wirtschaft geöffnet bleiben kann, ist ein Sonderopfer. Die durch die staatlichen Versäumnisse entstandenen Schäden müssen schnell und umfassend erstattet werden.
- Die November- und Dezemberhilfen müssen noch im März bei allen Unternehmen vollständig zur Auszahlung kommen. Die Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand. Viele wissen nicht, wovon sie die März-Gehälter bezahlen sollen.
- Die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30. April hinaus ist dringend geboten, da weder die Dauer des Lockdowns noch die zögerliche Auszahlung der Hilfen bei der Beschlussfassung im Januar bekannt waren.
- Als Interessenvertreter und Anwalt der Branche unterstützt der DEHOGA bereits mehrere Klagen gegen die Corona-Verordnungen. Weitere Klagen werden unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Länder-Verordnungen geprüft. Die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit wachsen.
- Mit Blick auf die finanzielle Notsituation wie auch die mentale Ausnahmesituation der Unternehmer wie Beschäftigten fordern wir dringend eine Politik ein, die wieder Vertrauen und Zuversicht schafft. Es geht um die Zukunftssicherung einer Branche, die wie keine zweite für Lebensqualität, Vielfalt und Genuss steht und die für das soziale Miteinander in unserem Land unverzichtbar ist. Über 220.000 Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren 2,4 Millionen Mitarbeitern dürfen nicht im Stich gelassen werden.
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