Die Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März bei gleichzeitigen ersten Öffnungsschritten bei niedrigen Inzidenzen hat die Erwartungen des Modeeinzelhandel enttäuscht. Trotz eindeutiger Belege, dass ein Einkaufen in Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt, wurde die von der Mehrheit der Bundesbürger geforderte generelle Öffnung aller Geschäfte erneut verschoben. BTE-Präsident Steffen Jost: „Was uns die Politik vorgelegt hat, erfüllt unsere Forderungen bei weitem nicht. Weitere Modehändler werden so in den Ruin getrieben, weil die Politik immer nur auf die Inzidenzwerte schaut.“ Jost kritisiert dieses Vorgehen scharf, da die Zahlen aus dem Frühjahr 2020 gar nicht mehr mit den aktuellen Daten vergleichbar sind, weil mittlerweile viel mehr getestet wird. Sein Fazit: „Die Politik verhält sich gegenüber unserer Branche nach wie vor verantwortungslos.“

Tatsächlich profitieren viele Händler nicht oder kaum von den beschlossenen Lockerungen. Unternehmen in den wenigen Kreisen und Städten mit Inzidenzen unter 50 können zwar zufrieden sein, alle Händler in Gebieten mit einer Inzidenz von über 100 sind aber weiterhin Opfer einer verfehlten und mutlosen Corona-Politik. Und das bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 beschlossene Termin-Shopping ist längst nicht für alle Geschäfte hilfreich. Jost: „Für kleinere Geschäfte mit hoher Beratungsorientierung mag das ein sinnvoller Zwischenschritt sein, bei frequenzstarken Häusern liegen die Kosten des Termin-Shoppings vielfach aber über den zu erwartenden Umsätzen.“

Wie katastrophal die generelle Lage im Modehandel ist, belegen aktuelle Zahlen des statistischen Bundesamtes. Der Umsatz mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren brach im Januar um fast 80 Prozent gegenüber Januar 2020 ein. Für den Februar gehen BTE, BDSE und BLE von ähnlich hohen Einbußen aus. Jost: „Die Modebranche hat also nicht nur eine katastrophale Winter-Saison mit immer noch hohen Beständen unverkaufter Ware hinter sich, jetzt wird auch das enorm wichtige Vor-Oster-Geschäft massiv behindert oder sogar komplett sabotiert!“

Jost weiter: „Wir müssen leider feststellen, dass die Politik bei der Interessensabwägung zwischen Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Belangen immer nur in eine Richtung denkt. Zudem müssen wird der Politik vorwerfen, für ihre gravierenden Fehler, etwa bei der Beschaffung von ausreichendem Impfstoff und der Implementierung fehlerhafter bzw. nicht funktionierender Apps, eine ganze Branche büßen und regelrecht vor die Hunde gehen zu lassen.“

Unverständlich sind die aktuellen Beschlüsse auch vor dem Hintergrund, dass es außerhalb des geschlossenen Handels keine entsprechenden Restriktionen gibt. „Während sich anderenorts anonyme Kundenmassen an der Kasse drängeln, müssen die vergleichsweise wenigen Kunden im Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel aufwändige Anmelde- und Registrierungs-Prozeduren über sich ergehen lassen“, kritisiert Jost. „Was bei anderen möglich ist, muss doch auch bei uns machbar sein!“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BTE Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V.
Weinsbergstr. 190
50825 Köln
Telefon: +49 (221) 921509-0
Telefax: +49 (221) 921509-10
http://www.bte.de

Ansprechpartner:
Axel Augustin
Telefon: +49 (221) 921509-32
Fax: +49 (221) 921509-10
E-Mail: augustin@bte.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel