Auf viele Werkstätten kommt in den nächsten Monaten zum ersten Mal die nach Anhang 1C erweiterte und auch komplexere §57b-Prüfung des Tachographen zu. Zwar haben die ersten Werkstätten bereits seit dem Inkrafttreten der EU-Verordnungen 165/2014 sowie 2018/502 im Sommer 2019 und der Einführung der neuen, intelligenten Tachographengeneration das neue, erweiterte Prüfverfahren angewandt – bei der DTCO-Kalibrierung in Neufahrzeugen. Doch erst jetzt kommen die ersten Fahrzeuge mit dem intelligenten Tachographen zur zweijährlich vorgeschriebenen Prüfung und Wartung in die Werkstätten. 

Die Prüfung birgt neue Chancen für Werkstätten. Und ihre gestiegene Komplexität kann durch den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln begrenzt und beherrscht werden. Vor diesem Hintergrund weist das Unternehmen Continental Nutzfahrzeug-Werkstätten auf Veränderungen bei der Prüfung des Fahrtenschreibers gegenüber früheren Generationen hin. Zugleich machen die Tachographenbauer auch auf eine bevorstehende Erweiterung der zu prüfenden Fahrzeugklassen sowie auf die 2023 beginnende Einführung der nächsten DTCO-Generation inklusive verpflichtender Umrüstungen aufmerksam.

Weil der intelligente Tachograph über neue Schnittstellen verfügt, müssen die Werkstätten in der Lage sein, diese zusätzlich zu prüfen. Neben bekannten Aufgaben wie der Prüfung der Unversehrtheit der Kitas-Plombe oder der Prüfung von Speicherfunktionen des Fahrtenschreibers, müssen jetzt auch dessen DSRC-Schnittstelle und der Satellitenempfang getestet werden. Für diese Vorgänge haben Prüfer die entsprechenden technischen Voraussetzungen für die Aktivierung, Prüfung, Einbau und Nachprüfung von intelligenten Fahrtenschreibern nachzuweisen. Zudem benötigen prüfende Werkstätten eine Werkstattkarte der zweiten Generation. Continental empfiehlt den Werkstätten, Wissen nachzurüsten und ihre ausgebildeten Prüfer auf die neue Generation schulen und zertifizieren zu lassen. Zwar kristallisiert sich die Praxis in den Ausgabestellen aktuell noch heraus. Es besteht aber die Möglichkeit, dass diese für die Ausgabe einer neuen Werkstattkarte auf entsprechende Nachweise bestehen………. Lesen Sie hier weiter.

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