Der am 31.05.2021 vorgestellte Kieler Mietspiegel basiert auf einer Neuerhebung. Gegenüber seinen Vorgängern gibt es Veränderungen. So war man bemüht, die derzeitige Lageeinteilung nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu verfeinern und an die realen Verhältnisse vor Ort anzupassen. Als Ergebnis werden künftig vier verschiedene Wohnlagenzonen in Kiel ausgewiesen.

„Weder Euphorie noch Panik ist gegenüber dem neuen Mietspiegel angebracht. Immerhin wurde anders als noch 2019 die Quote der privaten Vermieter (63 Prozent) erstmals richtig in der Stichprobe berücksichtigt. Eine Kleinstdosis Balsam für die dieser Tage schwer geschundene Vermieterseele. Dass der Mietspiegel nach langer Wartezeit nun endlich zur Verfügung steht, verdankt sich maßgeblich den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vermieterinnen und Vermietern, die an den notwendigen Befragungen teilgenommen und damit Verantwortung für die Gesellschaft übernommen haben. Wir wissen das sehr zu schätzen“, kommentiert Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel, die neuen Ergebnisse.

Anlass zur Sorge bereiteten die Bestrebungen, das Mietspiegelrecht zu reformieren. Für Mieter und Vermieter solle es künftig Pflicht werden, für die Erstellung der örtlichen Mietspiegel Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnungen zu geben. Verstöße sollten demnach sogar mit einem Bußgeld geahndet werden können. Der Zeitraum, in dem Mietspiegel an die Marktentwicklung angepasst werden sollen, solle um ein Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Qualifizierte Mietspiegel sollten spätestens alle fünf Jahre anstatt bisher nach vier Jahren neu erstellt werden, so der Entwurf.

„Wir brauchen nicht noch mehr Dokumentationspflicht oder gar Bußgelder zu einer genaueren Datenerhebung. Das führt nur zu einer weiteren, völlig „unnötigen Gängelei“ von Eigentümern. Wenn einfache Mietspiegel wohlmöglich noch kostenlos bereitgestellt werden müssten, führte das nur dazu, dass keine mehr erstellt werden würden. Das wäre für Mieter und Vermieter gleichermaßen katastrophal“.

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