Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits über den Punkteklau bei Payback aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen berichtet. Nunmehr hat CLLB Rechtsanwälte für eine Vielzahl geschädigter Payback-Kunden mehrere Klagen vor dem zuständigen Landgericht München I eingereicht.

Die mittlerweile vorliegende Verteidigungsstrategie von Payback lässt sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: Die Schuld liege bei den Verbrauchern, da die Täter sich den Zugang zu den Payback Konten über deren E-Mail Accounts durch Phishing Mails verschafft hätten. Der aktuelle Schutz der Kundenkonten, bestehend aus der Eingabe von E-Mail-Adresse und Passwort würde bereits genügen.

Hierbei verkennt Payback nach Auffassung der Kanzlei CLLB einen entscheidenden Punkt. Da den Prämienpunkten eine Bezahlfunktion zukommt, handelt es sich nach Auffassung von CLLB um E-Geld. Daher wird Payback bereits gesetzlich verpflichtet seine Kundenkonten mittels einer 2-Faktor Authentifizierung zu schützen, erklärt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB. Durch diesen Schutz hätte der Punkteklau einfach und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend, verhindert werden können.

Dem scheint sich Payback auch bewusst zu sein. So bietet das Unternehmen zum 01.07.2021 die optionale Möglichkeit einer 2-Faktor Authentifizierung an. Auch wenn Payback betont, dass dies unabhängig von rechtlichen Erwägungen erfolge, kann dies als Schuldeingeständnis für bisher ungenügende Sicherungsmaßnahmen gewertet werden.

Ein von CLLB Rechtsanwälte bezüglich der der Sicherheit der Payback-Konten in Auftrag gegebenes forensisches IT-Gutachten bestätigt, dass  der Schutz von Payback-Punkteguthaben nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Da die Täter durch den Zugriff auf die Punkte zugleich die Daten einsehen und abgreifen konnten, folgt hieraus nach Auffassung von CLLB ein weiterer Verstoß gegen Vorschriften der DSGVO. Dementsprechend   hat Payback nicht nur die Punkte zu erstatten, sondern dem Verbraucher Schadensersatz für die abhandengekommen Daten zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in das Ermessen des Gerichts gestellt und bestimmt sich auch nach der Höhe des Umsatzes von Payback.

CLLB Rechtsanwälte raten dazu, Ansprüche im Zusammenhang mit Punkteklau von einer spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, um nicht unnötig auf Entschädigungsansprüche zu verzichten.

CLLB Rechtsanwälte verfolgt die weitere Entwicklung und wird berichten.

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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