Der Bundestag hat den Entwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz kommt die neue bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer, damit Unternehmen all ihre Daten nur noch einmal melden müssen. „Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg“, meint Ecovis-Steuerberater Mathias Paintner in Landshut.

Einheitliches Unternehmensregister

Die Basisdaten deutscher Unternehmen sind derzeit auf 120 Register verteilt. Wenn Unternehmen Daten ändern möchten, müssen sie jedem einzelnen Register die Korrektur melden. Das soll sich ändern. Zur leichteren und eindeutigen Identifizierung soll jedes Unternehmen künftig eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer bekommen, mit der sie Änderungen künftig nur noch einmal melden müssen. Die Basisdaten speichert dann das Statistische Bundesamt zentral. Das vereinfacht den Austausch, die Aktualisierung von Daten und verringert den bürokratischen Aufwand für Unternehmen.

Langwierige Umsetzung

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier will sofort mit der Umsetzung des Mammutprojekts beginnen. Doch dazu fehlt bisher ein klarer Zeitplan und die nötige Infrastruktur. Noch ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer nicht vergeben. Der Gesetzentwurf, den der Bundestag am 11. Juni verabschiedet hat, lässt offen, wie die Nummernvergabe erfolgen soll. In einer ersten Stufe ist geplant, die Basisdaten der Unternehmen wie Namen, Firmensitz und Geschäftsanschrift zu erfassen. Das Basisregister soll am 1. Januar 2024 betriebsreif sein.

Druck aufbauen

„Die Einführung ist überfällig“, sagt Mathias Paintner, Ecovis-Steuerberater in Landshut. Es brauche einen verbindlichen Zeitplan und den nötigen Druck dahinter. „Sonst wird das Projekt zur Hängepartie“, fürchtet Paintner. Bisherige Erfahrungen bei der Digitalisierung der Verwaltung stimmen ihn diesbezüglich nicht gerade zuversichtlich.

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