Der Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung NRW hat in seiner zurückliegenden Sitzung die Einführung einer Selbstauskunft zur ökologisch-nachhaltigen Produktion beschlossen, um einen verstärkten Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. So sollen die Antragsteller:innen ab dem 1. Januar 2022 mit ihren Förderanträgen eine Selbstauskunft zur ressourcenschonenden Herstellung ihrer Projekte vorlegen.

Prof. Werner Schwaderlapp, Aufsichtsratsvorsitzender der Film- und Medienstiftung NRW: „Das Thema der nachhaltigen Produktion beschäftigt die Branche seit geraumer Zeit. Deshalb begrüßt der Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung die Einführung einer Selbstauskunft als logischen nächsten Schritt auf dem Weg zu einheitlichen ökologischen Mindeststandards.“

„Nach der Anerkennung der Kosten für die nachhaltige Produktion und der Beauftragung einer Studie zur Erarbeitung ökologischer Mindeststandards will die Film- und Medienstiftung NRW mittels einer Selbstauskunft die schrittweise Etablierung ressourcenschonender Produktionsweisen weiter vorantreiben“, so Petra Müller, Geschäftsführerin der Film- und Medienstiftung NRW. „Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden in vielen Produktionsbereichen bereits erfolgreich umgesetzt. Wir freuen uns darauf, diese gemeinsam mit der Branche weiterzuentwickeln.“

Die Film- und Medienstiftung NRW hatte sich bereits 2017 gemeinsam mit den weiteren Bundes- und Länderförderern zur Anerkennung und Förderung der Kosten für die ökologisch-nachhaltige Produktion verpflichtet. 2020 folgte unter Federführung des BKM eine gemeinsame Erklärung der großen Sender, Förderungen und Branchenverbände, Anfang 2021 beauftragte sie gemeinsam mit den Länderförderern und dem BKM eine Studie zur Entwicklung von Kriterien für nachhaltige Herstellung von Film- und TV-Produktionen. Darüber hinaus engagiert sie sich in der bundesweiten Nachhaltigkeitsinitiative Keen to be green der German Film Commissions.

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