Die deutschen Hersteller von Bedarfsgegenständen aus Melaminkunststoff üben massive Kritik an den erweiterten Prüfvorschriften der Europäischen Kommission für Kunststoff im Lebensmittelkontakt. Diese wurden jetzt so verschärft, dass selbst ein deutliches Unterschreiten der Grenzwerte für die Migration nicht mehr ausreicht Prüfungen zu bestehen. Damit werden seit Jahrzehnten bewährte Produkte aus dem Markt verbannt. Die betroffenen Sparten dieser Unternehmen stehen vor dem Aus.

Mit der 15. Änderungeverordnung zur VO (EU) 10/2011, der VO (EU) 1245/2020 wurde die Prüfkulisse für Bedarfsgegenstände massiv erweitert und verschärft. Dies führt nun dazu, dass die Hersteller von Haushaltsartikeln aus Melaminkunststoff an den Rand ihrer Existenz geführt werden. Ausgangspunkt für die Verschärfung der Regelungen waren in den Binnenmarkt eingeführte, mit Bambus bzw. Bambusmehl gefüllte Melaminprodukte, die bei Prüfungen reihenweise die bis dahin geltenden hohen Anforderungen nicht erfüllt haben. Diese in der Zwischenzeit nicht mehr zugelassenen Bambus/Melaminprodukte sind mit den in Deutschland hergestellten, mit Zellulose gefüllten und seit Jahrzehnten bewährten und zugelassen Berdarfsgegenständen aus Melaminkunststoff nicht vergleichbar. Dennoch hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beide Produktgruppen in einer Studie in einen Kontext gesetzt und damit den Weg für die jetzt erfolgte massive Verschärfung geebnet. Der Sachverhalt wiegt für die betroffenen Unternehmen umso schwerer, da die sogenannte Bambooware aufgrund nicht vorhandener Verkehrsfähigkeit überhaupt erst gar nicht im Handel hätte eingeführt werden dürfen.

„Ohne wirkliche Not werden Prüfvorschriften so geändert, dass ein etabliertes, bewährtes und bestens geprüftes Materialsystem aus dem Markt kataputiert wird“ betont Ralf Olsen, Hauptgeschäftsführer des pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte e. V.
Der pro-K fordert in diesem Zusammenhang nicht nur eine klar differnzierte Betrachtung dieser Materialgruppen, sondern auch eine Überprüfung der angewandten Prüfmethoden auf ihre heutige Berechtigung.

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