• 49% der Kohleunternehmen noch im Expansionsmodus
  • Weniger als 5% der Unternehmen haben einen Kohleausstiegstermin

Drei Wochen vor Beginn des UN-Klimagipfels in Glasgow/UK hat die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation urgewald gemeinsam mit 40 NGO-Partnern ein Update der „Global Coal Exit List“ (GCEL) veröffentlicht. Die GCEL enthält Daten zu 1.030 Unternehmen mit ca. 1.800 Tochtergesellschaften, die entlang der Kohle-Wertschöpfungskette tätig sind. Es handelt sich um die weltweit umfassendste öffentliche Datenbank zur Kohleindustrie.  

Als der britische COP 26-Präsident Alok Sharma kürzlich die Schornsteine des stillgelegten Kohlekraftwerks Ferrybridge C in England in die Luft sprengte, rief er mit Nachdruck dazu auf, „die Kohlekraft in die Geschichtsbücher zu verbannen“. [1] „Solange Investoren, Banken und Versicherer jedoch weiterhin die in der GCEL gelisteten Unternehmen unterstützen, wird es unmöglich sein, rechtzeitig aus der Kohle auszusteigen“, sagt Heffa Schücking, Geschäftsführerin von urgewald.

49% der Kohleindustrie noch auf Expansionskurs 

Seit dem Pariser Klimaabkommen 2015 ist die weltweit installierte Kohlekraftwerkskapazität um 157 Gigawatt (GW) gestiegen – dies entspricht der aktuellen Kohlekraftwerksflotte von Deutschland, Russland, Japan und der Türkei zusammen. Und während viele geplante Kohleprojekte in diesem Jahr gestrichen wurden, sind immer noch bis zu 480 GW an neuer Kohlekraftwerkskapazität und neue Kohlebergbauprojekte mit über 1.800 Millionen Tonnen jährlicher Produktionskapazität in der Pipeline. Wenn die dahinterstehenden Projekte tatsächlich realisiert würden, stiege die weltweite installierte Kohlekraftwerkskapazität um 23% und die Produktion von Kraftwerkskohle um 27%.

Von den 1.030 auf der GCEL gelisteten Unternehmen planen 503 Unternehmen noch immer die Entwicklung neuer Kohlekraftwerke, neuer Kohleminen oder neuer Kohletransportinfrastruktur. „Die Bereitstellung von Kapital und Dienstleistungen für diese Unternehmen durch Versicherer, Investoren und Banken ist ein Garant für den unkontrollierbaren Klimawandel. Die Finanzwelt muss sich unverzüglich von diesen Firmen trennen“, so Heffa Schücking. 

Weniger als 5% der Kohlefirmen nennen ein Ausstiegsdatum

Es reicht jedoch nicht aus, wenn Kohleunternehmen ihre Expansionspläne aufgeben. Der IPCC-Bericht von 2018 warnt, dass 78% der weltweiten Nutzung von Kohle zur Strom- und Wärmeerzeugung bis 2030 beendet werden muss, damit die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Grenze von 1,5 °C nicht überschritten wird. Bislang haben jedoch nur 49 der 1.030 Unternehmen auf der GCEL einen Termin für den Kohleausstieg angekündigt – und in einem Drittel der Fälle ist dieser Termin viel zu spät.

Beispiele dafür sind die deutsche RWE AG mit 2038 als Ausstiegsdatum, das japanische Handelshaus Marubeni, das erst 2050 aussteigen will, [2] sowie das japanische Unternehmen Sumitomo, welches „Ende der 2040er Jahre“ als Kohleausstiegsdatum nennt. [3] „Diese Ausstiegstermine von Marubeni und Sumitomo sind völlig inakzeptabel, da sie nicht mit der 1,5 °C-Grenze vereinbar sind. Zudem bauen beide Unternehmen weiterhin neue Kohlekraftwerke in Vietnam und Indonesien. Dies ist angesichts des Klimanotstands absolut unverantwortlich“, sagt Kimiko Hirata von der japanischen NGO Kiko Network.

Nur 32 Unternehmen auf der GCEL haben Kohleausstiegstermine angekündigt, die als Paris-konform angesehen werden können: 13 kommen aus Nordamerika, zwölf aus Westeuropa, zwei aus China und jeweils eines aus Israel, Australien, Neuseeland, Chile und den Philippinen.

Trend 1: Verkaufen statt schließen

„Die große Frage, die sich stellt, wenn ein Unternehmen ankündigt, aus dem Kohlegeschäft auszusteigen, ist, ob es seine Kohlekraftwerke oder -minen aufgibt oder einfach an einen neuen Eigentümer weiterreicht“, sagt Schücking. Ein Paradebeispiel ist der multinationale Bergbaukonzern Anglo American, der seit 1945 in Südafrika Kohle abbaut. Anstatt seine Kohleminen stillzulegen und die immensen Umweltschäden zu adressieren, die lokal verursacht wurden, gliederte Anglo American diese im Juni 2021 einfach in ein neues Unternehmen namens Thungela Resources aus. Einem Bericht von Boatman Capital Research zufolge sind die Rehabilitierungskosten für die Minen von Anglo American wahrscheinlich dreimal so hoch wie angegeben und werden damit den Wert des neu geschaffenen Unternehmens deutlich übersteigen. [3] „Diese Art von Geschäft lässt alle als Verlierer dastehen: das globale Klima, weil die Minen weiter betrieben werden, und die lokale Umwelt sowie betroffenen Gemeinden, weil sie mit den Problemen allein gelassen werden, wenn Thungela Resources nicht in der Lage ist, die Gebiete zu rehabilitieren. Die Kohleminen müssten ein für alle Mal geschlossen werden und Programme zur Umschulung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für die Beschäftigten implementiert werden. Stattdessen schiebt Anglo American die Verantwortung einfach ab“, sagt Bobby Peek von der südafrikanischen Nichtregierungsorganisation groundWork.

Ähnlich agierten BHP und Anglo American in Kolumbien, indem sie ihre Anteile an der riesigen Tagebaumine Cerrejón an Glencore verkauft haben. Glencore behauptet, sich auf einem Transformationspfad zu befinden, aber plant, auch nach 2050 weiterhin Kraftwerkskohle abzubauen. Glencore ist außerdem der neuntgrößte Kohleminenentwickler der Welt und will sein Portfolio noch um 45 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr erweitern. „Unternehmen wie Anglo und BHP reden zwar von Dekarbonisierung, aber durch Verkäufe wird keine einzige Tonne CO2 eingespart. Finanzinstitute wie Commerzbank oder Deutsche Bank müssen von ihren Kunden echte Transformationspläne verlangen, nach denen Kohleanlagen rasch stillgelegt werden, anstatt sie bloß an neue Betreiber zu verkaufen“, kommentiert Schücking.

Trend 2: Klagen gegen die Schließung von Kohlekraftwerken

Da immer mehr Länder Kohleausstiegsgesetze und strengere Umweltvorschriften erlassen, verklagen Unternehmen verstärkt Regierungen vor Investor-Staat-Schiedsgerichten, um ihre Kohleanlagen zu verteidigen. Fortum/Uniper und RWE etwa klagen derzeit auf Basis des Energiecharta-Vertrags gegen den niederländischen Kohleausstieg 2030. Beide Unternehmen nahmen in den Jahren 2015 und 2016 neue Kohlekraftwerke in den Niederlanden in Betrieb, ohne je die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass das Land seine Klimagesetzgebung verschärfen könnte.

Ein weiteres Beispiel: Nur drei Wochen bevor BHP und Anglo American ihre Anteile an der besagten Cerrejón-Mine verkauften, reichten sie gemeinsam mit Glencore beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten eine Schiedsklage gegen die kolumbianische Regierung ein. Damit reagierten sie auf das Urteil des kolumbianischen Verfassungsgerichts, wonach Cerrejón die Rechte indigener Gemeinschaften auf Zugang zu Wasser verletzt. Mitten in einer schweren Dürre hatten die Bergbaukonzerne einen Fluss umgeleitet, um unterhalb des Flussbettes Kohle abzubauen. Die Unternehmen fechten das Gerichtsurteil im Rahmen des bilateralen Investitionsabkommens zwischen Kolumbien und Großbritannien mit dem Argument an, es habe „erhebliche nachteilige Auswirkungen“ auf die Produktion der Mine. [5] „Durch solche Klagen vor Investor-Staat-Schiedsgerichten untergraben Konzerne die Demokratie. Sie umgehen nationale Gerichtsentscheidungen und machen es den Regierungen schwerer denn je, fortschrittliche Umweltgesetze durchzusetzen oder aus der Kohle auszusteigen“, sagt Heffa Schücking.

Trend 3: Von Kohle auf Gas umrüsten

Aber selbst in Ländern, in denen Kohlekraftwerke stillgelegt oder geplante Kohlekraftwerksprojekte gestrichen werden, wird ein erheblicher Teil dieser Anlagen nicht durch erneuerbare Energien, sondern durch neue fossile Kraftwerke ersetzt. So wurde etwa ein Drittel der Kohlekraftwerke, die in den USA zwischen 2011 und 2019 „stillgelegt“ wurden, auf Gas umgestellt. [6] Länder wie Bangladesch, das ein Drittel seiner geplanten Kohlekraftwerksprojekte fallen gelassen hat, oder die Philippinen, die mehr als die Hälfte ihrer geplanten neuen Kohlekraftwerke gestrichen haben, steuern nun auf einen massiven Ausbau von Flüssiggas (LNG)-Terminals und Gaskraftwerken zu.

Für das globale Klima ist diese Entwicklung äußerst besorgniserregend. Fossiles Gas besteht größtenteils aus Methan, das in den ersten 20 Jahren nach seiner Freisetzung die 86-fache Treibhauswirkung von CO2 hat. Methan ist für mindestens 25% der heutigen Erderwärmung verantwortlich und Methanlecks gehen Hand in Hand mit der Förderung, Lagerung und Verbrennung von fossilem Gas. [7] Gerry Arances vom Philippine Center for Energy, Ecology and Development (CEED) erklärt: „Laut dem Bericht der Internationalen Energieagentur ‚Net Zero by 2050‘ muss der Stromsektor bis 2040 emissionsfrei werden. Kohle durch Gas auszutauschen macht es unmöglich, dieses Ziel zu erreichen, und führt nur dazu, dass eine neue Welle von "stranded assets" entsteht. Es ist, als würde man ein Gift durch ein anderes ersetzen."

Sind Finanzinstitute der Herausforderung gewachsen?

„Viele Finanzinstitute rechtfertigen ihre fortwährende Unterstützung der Kohleindustrie mit der Behauptung, ihren Kunden bei der Transformation helfen zu wollen. Unsere Untersuchungen zeigen jedoch, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen auf der GCEL eine Transformation verweigert“, so Schücking. „Die Kohleverstromung muss jedes Jahr um 11% zurückgehen, [8] aber nur 32 Unternehmen auf der GCEL haben einen Paris-konformen Kohleausstiegstermin angekündigt. Und nur eine Handvoll dieser Unternehmen plant, Kohlekraftwerke tatsächlich stillzulegen, anstatt sie zu verkaufen oder auf Gas umzurüsten."

Ein rascher Kohleausstieg wird eines der zentralen Themen der COP 26 in Glasgow sein. Doch bis jetzt unterstützen große Teile der Finanzindustrie weiterhin Unternehmen mit nicht vorhandenen Kohleausstiegsplänen oder sogar Unternehmen, die immer noch neue Kohlekraftwerke und -minen bauen. „Dies ist das entscheidende Jahrzehnt. Wir alle werden den Preis dafür zahlen, wenn Finanzinstitute nicht in der Lage sind, die Finanzierung von Kohle schnellstens in die Geschichtsbücher zu verbannen“, sagt Lucie Pinson, Geschäftsführerin der NGO Reclaim Finance.

Nach Angaben von Reclaim Finance haben mehr als 200 große Finanzinstitute noch keine Richtlinie zum Ausschluss von Kohle und rund 250 Finanzinstitute haben eine Kohlerichtlinie mit erheblichen Schlupflöchern. Nur 25 Finanzinstitute haben solide Richtlinien, die die Mehrheit der Unternehmen auf der GCEL ausschließt – und von den verbleibenden Kunden verlangen, dass sie einen detaillierten Plan für die rasche Schließung ihrer Kohleanlagen vorweisen können. [9] 

Hintergrundinformationen zur GCEL 2021

Die GCEL wurde erstmals im November 2017 veröffentlicht und wird jeden Herbst aktualisiert. Sie umfasst die größten Kohlekraftwerksbetreiber (größer oder gleich 5 GW installierte Kapazität) und die größten Kohleproduzenten (größer oder gleich 10 Mio. Tonnen pro Jahr). Zudem finden sich auf der GCEL Unternehmen, die mehr als 20% ihrer Stromerzeugung oder ihrer Umsätze aus Kohle generieren, sowie Unternehmen, die im Bereich Kohlebergbau, Kohlekraftwerke oder Kohleinfrastruktur planen zu expandieren. Investoren, die über 16 Billionen US-Dollar an Vermögen repräsentieren, verwenden derzeit eines oder mehrere der drei Divestment-Kriterien der GCEL, um Kohleunternehmen aus ihren Portfolios auszuschließen. Dazu zählt Ostrum, Frankreichs viertgrößter Vermögensverwalter. Ostrum schreibt in seiner entsprechenden Richtlinie: „Wir haben beschlossen, uns auf die Global Coal Exit List zu stützen, eine Initiative der deutschen Nichtregierungsorganisation urgewald, nachdem wir festgestellt haben, dass es für Investoren wie uns schwierig ist, Kohleinvestitionen nachzuverfolgen. Die GCEL von urgewald ist eine einzigartige Informationsquelle und spielte eine wichtige Rolle bei den Bemühungen von Finanzinstituten, neue Kohlerichtlinien zu entwickeln." [10]

Die meisten Informationen in der GCEL stammen aus Originalquellen der Unternehmen, wie z. B. Jahresberichten, Investorenpräsentationen und Börseneinreichungen. Daten zum Ausbau der Kohlekraftwerkskapazitäten stammen hauptsächlich aus dem „Coal Plant Tracker“ von Global Energy Monitor. Insgesamt repräsentieren die in der GCEL aufgeführten Unternehmen 90% der weltweiten Kraftwerkskohleproduktion und der weltweiten Kohlekraftwerkskapazität.

Eine Übersicht über „Interessante Fakten und Statistiken aus der GCEL 2021“ mit Daten zur Kohleexpansion in China, Indien, Indonesien, Vietnam, Australien und Russland ist beigefügt (nur in Englisch). 

Die GCEL 2021 kann unter www.coalexit.org heruntergeladen werden.

Anmerkungen:        

1 https://www.bbc.com/news/uk-england-leeds-58297404
2 https://www.marubeni.com/en/news/2021/release/00022.html
3 https://www.sumitomocorp.com/en/jp/news/release/2021/group/14700
4 https://theboatmancapital.com/wp-content/uploads/2021/06/Thungela-Resources-Report-6-June-2021.pdf
5 https://www.law360.com/articles/1391102/anglo-american-fights-colombia-over-halted-mine-project
6 https://www.eia.gov/todayinenergy/detail.php?id=44636
7 https://www.edf.org/climate/methane-crucial-opportunity-climate-fight
8 https://ember-climate.org/wp-content/uploads/2020/03/Ember-2020GlobalElectricityRe-view-Web.pdf
9 https://coalpolicytool.org
10 https://www.ostrum.com/sites/default/files/Politiques%20d%27exclu-sion/2021/PO_VF_Exclusion%20Charbon_20210701_Web%20EN.pdf

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

urgewald e.V.
Von Galen Str. 4
48336 Sassenberg
Telefon: +49 (2583) 1031
Telefax: +49 (2583) 4220
http://www.urgewald.de

Ansprechpartner:
Heffa Schücking
Geschäftsführerin
Telefon: +49 (2583) 30492-13
E-Mail: heffa@urgewald.org
Stefanie Jellestad
Pressesprecherin
Telefon: +49 (152) 801461-72
E-Mail: stefanie.jellestad@urgewald.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel