Gerade beim Thema autonome Stromversorgung spielen Solarcarports eine große wie wichtige Rolle. Vor allem bei Unternehmen, Einkaufscenter und in der Logistikbranche liegen die Potenziale wortwörtlich auf der Straße. Es geht um die versiegelten Flächen, die zumeist nur für das Parken, Befahren o. Ä. verwendet werden. Mit den Solarcarport-Lösungen zur Überdachung der versiegelten Flächen mit Photovoltaik kommen weitere Möglichkeiten und Geschäftsmodelle hinzu. Kosteneinsparung bei gleichzeitiger Monetarisierung für bereits anderweitig genutzten Flächen, analog zur Unabhängigkeit von den Energiekonzernen, machen die autonome Stromversorgung zum Vorbild für eine neue Energie-Entwicklung. Umweltbewusstsein und Ressourcenschonung durch Ausnutzung der dauerhaft verfügbaren Sonnenenergie lassen sich so mit wirtschaftlichen Interessen verbinden, wo beide Seiten einen Nutzen davon haben.

◊ Offene Parkflächen Photovoltaik-Lösungen für Industrie, Einzelhandel und Kommunen

Alles aus einer Hand, speziell ausgerichtet für Solarlösungen großer Parkflächen. Mit Ihrer eigenen Stromerzeugung refinanzieren bzw. gegenfinanzieren Sie in die Zukunft.

Beratung und Lösungen finden Sie hier

◊ Für Solarteure, Installateure, Elektriker und Dachdecker

Beratung und Planung samt unverbindlichen Kostenvoranschlag. Wir bringen Sie mit starken Partnern der Photovoltaik zusammen.

Beratung und Lösungen finden Sie hier

◊ Für Privathaushalte

Wir sind Region übergreifend im deutschsprachigen Raum aufgestellt. Wir haben verlässliche Partner, die Sie beraten und Ihre Wünsche umsetzen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Bei über 1.000 Fachbeiträgen und den ebenso vielfältigen Zahlen, Daten und Grafiken können wir hier nicht alle Themen vorstellen. Daher finden Sie hier einen kleinen Auszug aus unserer Arbeit und würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben uns näher kennenzulernen:

  • Informationsblätter als PDFs zu den Themen Elektromobilität und Solaranlagen
  • Umweltprämie/Innovationsprämie: Förderung von Plugin-Hybriden

"Ab dem 1. Oktober 2022 sollen nur noch Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) mit dem Umweltbonus gefördert werden, wenn diese über eine reine elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer verfügen. Zum 1. Januar 2024 soll die Mindestreichweite auf 80 Kilometer erhöht werden. Das bisher zusätzlich gültige Kriterium des maximalen CO2-Ausstoßes von 50g/km soll entfallen. Das geht aus einem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zur neuen Förderrichtlinie hervor.

Es wird der sogenannte Umweltbonus gezahlt – für Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro beträgt er nun mit der Innovationsprämie 9.000 Euro für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge, für Plug-In-Hybride 6.750 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro beträgt die Prämie 7.500 Euro für reine Elektroautos und 5.625 Euro für Hybridautos. Die Förderung durch den Bund erfolgt nur, wenn die Hersteller einen eigenen Anteil leisten. Die Innovationsprämie gilt für Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Momentan ist der Umweltbonus bis 31. Dezember 2021 befristet. Eine Verlängerung der Prämie ist jedoch bis Ende 2025 geplant."

  • Umfrage zu Geschäftsmodellen in der Elektromobilität in Deutschland
  • Umfrage zur intensiveren Beschäftigung mit Elektromobilität aufgrund der E-Prämie

"Im September 2020 gaben rund 43 Prozent der Befragten im Alter zwischen 18 uns 29 Jahren an, sich aufgrund der Innovationsprämie¹ intensiver mit Elektromobilität zu beschäftigten. Insgesamt beschäftigten sich rund 29 Prozent der Befragten intensiver mit Elektromobilität.

Die Quelle macht keine genauen Angaben zur Fragestellung. Die hier gewählte Formulierung kann daher gegenüber der Befragung leicht abweichen."

  • Anerkannte erneuerbare Energien

"Die Statistik zeigt die vom EEWärmeG anerkannten erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen und die zur Anerkennung notwendigen Mindestanteile. Um dem EEWärmeG zu 100% zu entsprechen, soll die Beheizung eines Gebäudes zu mindestens 15 Prozent aus solarer Strahlungsenergie erfolgen. Erfolgt die Beheizung eines Hauses anstatt zu 15% nur zu 7,5 % aus solarer Energie, so ist der vom EEWärmeG geforderte Mindestanteil lediglich zu 50 % erfüllt. Dabei lassen sich erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen in vielfältiger Art und Weise miteinander und untereinander kombinieren. Wichtig dabei ist, dass die im EEWärmeG festgelegte Nutzungspflicht in der Summe zu mindestens 100% erfüllt ist."

Photovoltaikanlagen Lösungen in Thüringen: Xpert.Solar für die Planung und Beratung im Bereich Solarcarports, Solaranlagen auf Dächern und Photovoltaikanlagen allgemein für Erfurt, Jena, Gera und Weimar.

Gerne stehe ich Ihnen als persönlicher Berater zur Verfügung.

Sie können mit mir Kontakt aufnehmen, indem Sie hier das Kontaktformular ausfüllen oder rufen Sie mich einfach unter +49 89 89 674 803an.

Ich freue mich auf unser gemeinsames Projekt.

Mehr zum Thema hier:

Über Xpert.Digital – Konrad Wolfenstein

Xpert.Digital ist ein Hub für die Industrie, mit den Schwerpunkten, Digitalisierung, Maschinenbau, Logistik/Intralogistik und Photovoltaik.

Mit unserer 360° Business Development Lösung unterstützen wir namhafte Unternehmen vom New Business bis After Sales.

Market Intelligence, Smarketing, Marketing Automation, Content Development, PR, Mail Campaigns, Personalized Social Media und Lead Nurturing sind ein Teil unserer digitalen Werkzeuge.

Mehr finden Sie unter: www.xpert.digital – www.xpert.solar – www.xpert.plus

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Xpert.Digital – Konrad Wolfenstein
Mörikeweg 4
89160 Dornstadt
Telefon: +49 89 89 674 270
Telefax: +49 32 22 130 283 6
http://xpert.digital/

Ansprechpartner:
Konrad Wolfenstein
Xpert.Digital
Telefon: +49 89 89 674 270
Fax: +49 32 22 130 283 6
E-Mail: wolfenstein@xpert.digital
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel