Über Emissionen aus Holz und Holzwerkstoffen wird seit Jahren vehement diskutiert und sogar vor Gericht gestritten. Der internationale Verein natureplus brachte nun zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Standpunkte zusammen.

Anlass war die geplante Neufassung der entsprechenden Richtlinie, nach der natureplus sein renommiertes Qualitätszeichen an geprüfte Produkte vergibt. Der von der unabhängigen Kriterienkommission des Vereins erarbeitete Vorschlag sieht eine Anhebung entscheidender Parameter für natürlicherweise aus dem Holz ausgasende Stoffe wie Terpene und Aldehyde vor. So soll unter anderem der zulässige Summenwert für flüchtige organische Verbindungen (TVOC) 1.000 Mikrogramm je Kubikmeter Raumluft (µg/m³) betragen. Bislang sind maximal 300 µg/m³ für die freiwillige Zertifizierung mit dem natureplus-Label vorgesehen.

natureplus reagiert auf Forschungsergebnisse 

Der in mehreren europäischen Staaten aktive Verein reagiert damit als erste Institution auf mehrere aktuelle wissenschaftliche Studien. Diese sehen in holzeigenen Emissionen deutlich geringere Gesundheits­gefahren als bisher angenommen. Trotzdem steht natureplus nach wie vor für eine gesundheitliche Vorsorge, um Menschen in Gebäuden vor möglichen Gesundheitsschäden zu bewahren: „Neben bestimmten Einzelwerten ist hierfür der VOC-Summenwert nach wie vor ein handhabbarer und anerkannter Parameter“, plädierte Dipl.-Biologe Michael Köhler vom Bremer Umweltinstitut und Berichterstatter der Kriterienkommission für die grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen Systematik.

Gefahrenabwehr versus gesundheitliche Vorsorge

In der Online-Anhörung zu den geplanten Änderungen mit mehr als 40 Teilnehmenden brachten zahlreiche Berufs- und Umweltverbände, Verbände der Holzindustrie und des Holzfertigbaus sowie Hersteller und Prüflabore ihre Stellungnahmen vor. Diese reichten von der grundsätzlichen Ablehnung produktspezifischer Prüfungen und des Parameters VOC bis zu Vorschlägen für eine vorsichtigere Anhebung der Grenzwerte.

Diskutiert wurde auch über das Prüfverfahren selbst. Dieses entspricht dem Schema des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Baustoffen (AgBB), welches auch Grundlage ist für die Empfehlungen des Umweltbundesamts und die vor Gericht umstrittenen Regelungen in den Landesbauordnungen entsprechend der Musterbauordnung (MVVTB). natureplus konnte hier den Unterschied zwischen staatlich notwendiger Gefahrenabwehr und gesundheitlicher Vorsorge aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, wie sie das natureplus-Qualitätszeichen leistet, deutlich machen.

Neue Richtlinie voraussichtlich im März 2022        

Tilmann Kramolisch, Geschäftsführer des natureplus e.V., zeigte sich gerade wegen der intensiv geführten Diskussion sehr zufrieden mit der Veranstaltung: „natureplus als gemeinnütziger, unabhängiger Verein mit klarem Fokus auf Ökologie, Nachhaltigkeit und Gesundheit bringt Akteure ins Gespräch, die ansonsten eher übereinander statt miteinander sprechen. Das geschieht transparent und seriös auf der Basis zeitgemäßer, wissenschaftlicher Erkenntnisse.“                
Die Expertinnen und Experten der natureplus-Kriterienkommission prüfen nun die eingegangenen Einwände und Anregungen und stellen die neue Richtlinie voraussichtlich im März 2022 vor.

Den Bericht der Kommission zur Änderung der natureplus-Vergaberichtlinie RL5010, weitere Informationen zum Thema sowie zum Bewertungssystem von natureplus finden sich unter www.natureplus.org.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen – natureplus e.V.
Hauptstr. 24
69151 Neckargemünd
Telefon: +49 (6223) 8660170
Telefax: +49 (6223) 8660179
http://www.natureplus.org

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel