Der WWF bezeichnet die Änderungsvorschläge zur Reform des EU-Emissionshandels aus dem Umweltausschuss des EU-Parlaments als unzureichend und bezieht sich dabei auf den Bericht von Peter Liese (EVP), Berichterstatter im Umweltausschuss des Europaparlaments. Dieser hat am Freitag seine Änderungsvorschläge zur Reform des EU-Emissionshandels als Antwort auf den Entwurf der EU-Kommission vorgestellt. In Lieses Bericht sieht der WWF eine weitere vertane Chance darin, den ETS „fit for Paris“ zu machen und nimmt dabei auch die Bundesregierung in die Pflicht. Dazu kommentiert Juliette de Grandpré, Klimaexpertin beim WWF Deutschland: 

„Der Bericht lässt viel Luft nach oben offen, denn der ohnehin schon mangelhafte Vorschlag der EU-Kommission soll durch die Änderungsvorschläge des Berichterstatters noch weiter verwässert werden. Statt die Klimaschutzwirkung des Emissionshandels zu stärken und dem strukturellen und zukünftigen Überschuss an CO2-Zertifikaten konsequent entgegenzuwirken, werden weiterhin milliardenschwere Zugeständnisse an die Industrie gemacht. Diese wird dadurch nicht nur nicht sauberer, sondern könnte zu allem Überfluss auch noch länger schmutzig bleiben, sollte der CO2-Grenzausgleich (CBAM) lediglich als Ergänzung und nicht als Ersatz zu kostenlos verteilten CO2-Zertifikaten eingeführt werden. Dass jetzt ausgerechnet bei der Einführung des Emissionshandels im Bereich Gebäude und Verkehr aufs Tempo gedrückt werden soll, ist für Verbraucher:innen ein völlig falsches Signal, denn der soziale Ausgleich ist noch nicht etabliert. Vielmehr kommt es jetzt darauf an, die Transformation in den Sektoren Strom, Industrie und Luftfahrt zügig und ohne Umschweife in die Wege zu leiten. Dies kann nur mit einer einmaligen Reduzierung des Caps um 250 Millionen CO2-Zertifikate (Rebasing), einer Stärkung der Marktstabilitätsreserve sowie einem CO2-Mindestpreis gelingen, ansonsten rücken die Erreichung der Klimaziele und der deutsche Kohleausstieg 2030 in noch weitere Ferne. Hier muss vor allem auch die Bundesregierung in die Pflicht genommen werden, die sich jetzt in Brüssel für eine ambitioniertere Ausgestaltung der ETS-Reform einsetzen muss.

Der WWF fordert daher:

  • ein Minderungsziel von 70% in den ETS-Sektoren bis 2030 (unter dem Basisniveau von 2005)
  • eine einmalige Reduzierung des Caps um mindestens 250 Millionen CO2-Zertifikaten bis 2023
  • eine konsequente Stärkung der Marktstabilitätsreserve
  • die Einführung eines CO2-Mindestpreises
  • das Ende der kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten an die Industrie
  • ,dass der Grenzausgleichmechanismus (CBAM) nur als Ersatz zur kostenlosen Zuteilung eingeführt werden darf. Ein CBAM darf weder zu einem doppelten Schutz für die EU-Industrie führen noch die Praxis der kostenlosen Zuteilung verlängern.
  • die Stärkung des Klimasozialfonds und weitere Preiskontrollmechanismen, falls der ETS2 für die Bereiche Verkehr und Wärme eingeführt werden sollte.

Ein Hintergrundpapier finden Sie im Anhang dieser E-Mail.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

WWF Deutschland
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 311777-0
Telefax: +49 (30) 311777-603
http://www.wwf.de

Ansprechpartner:
Simon Bokern
Telefon: +49 (30) 311777-467
E-Mail: simon.bokern@wwf.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel