Der schleswig-holsteinische Landtag diskutiert heute über das Thema: „Bezahlbares Wohnen“. Knapp zwei Monate vor der Landtagswahl Anfang Mai wollen die Abgeordneten des SSW „kurzfristig bezahlbares Wohnen“ ermöglichen: Sie verweisen darauf, dass „die Kosten für Mieten überdurchschnittlich stark gestiegen sind“. Weiter heißt es im Antrag: „Eine wirkungsvolle Abhilfe kann zum jetzigen Zeitpunkt nur durch schnelle und unbürokratische Maßnahmen gelingen.“ Dazu zählt für den SSW unter anderem die Einführung einer Mietpreisbremse bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen, eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhung, ein Wohnraumschutzgesetz sowie die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe.

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, appellierte an die Politik:

„Über das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ sollten wir anhand von Fakten diskutieren. Das Thema ist für Wahlkampfgetöse zu ernst. Zum Wahlkampfgetöse zählt jedenfalls, dass die Mieten in Schleswig-Holstein rasant stiegen oder gar explodieren würden. Das hat mit Fakten nichts zu tun. Unmittelbar nach der Abschaffung der Mietpreisbremse Ende 2019 sind die Mieten sogar langsamer gestiegen als vorher. Daher entbehrt die Forderung nach einer Mietpreisbremse jeglicher Grundlage.

Die Mietpreisbremse hilft der Zielgruppe mit geringem Einkommen auch keineswegs, bezahlbaren Wohnraum bekommen zu können. Vielmehr schadet dieses bürokratische Instrument insbesondere den privaten Kleinvermietern, die rund zwei Drittel der Wohnraumversorgung sichern. Diese Vermietergruppe kümmert sich um die Mieter, engagiert sich vor Ort und hilft aktuell, den Flüchtlingen aus der Ukraine, ein Dach über dem Kopf zu bekommen.

Um den Wohnungsmarkt in Ballungsräumen zu entspannen, hilft nur, das Angebot zu erhöhen. Dafür müssten allerdings die Oberbürgermeister in den schleswig-holsteinischen Oberzentren anfangen, ihren Hausaufgaben zu machen. Anstatt Bauherren zum Beispiel bei Nachverdichtungsvorhaben den roten Teppich auszurollen, werden diesen bei Baugenehmigungsverfahren Steine in den Weg gelegt. Trauriges Schlusslicht bei den Baugenehmigungen ist die Landeshauptstadt Kiel.

Richtig ist die Forderung des SSW nach einer Fehlbelegungsabgabe. Nach Schätzungen von Experten wird rund ein Drittel aller Sozialwohnungen von Mietern genutzt, die die Einkommensgrenzen überschritten haben. Diese Wohnungen fehlen für die Zielgruppe mit geringem Einkommen. Die Mittel der Fehlbelegungsabgabe könnten zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.

Ein Wohnraumschutzgesetz ist ein bürokratisches Ungetüm und in der Praxis wirkungslos. Das zeigen die Bundesländer, wo diese Regelung gilt.

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Haus & Grund Schleswig-Holstein ist der Verband der privaten Grundeigentümer mit über 70.000 Mitgliedern in Schleswig-Holstein. Private Kleinvermietern gehören rund zwei Drittel aller Mietwohnungen.

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