Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) nimmt mit dem nächsten Beweisbeschluss weiter an Fahrt auf. Das Landgericht Lüneburg erbittet vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft darüber, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Cruiser Comfort T 732 G von LMC mit einer Zeitschaltuhr manipuliert (Az.: 3 O 143/21). FCA versorgt die WoMo-Hersteller mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato. Der Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren am Landgericht Bonn führt, rät vom Abgasskandal Betroffenen zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Derzeit führen die Inhaber der Kanzlei in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen Daimler.

Landgericht Lüneburg will es beim Fiat Ducato genau wissen

Fiat-Kunden und Camper stehen seit dem Sommer 2020 unter Schock. Damals durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA und Iveco – beide gehören zum Fiat-Imperium. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren soll so manipuliert werden, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen verkaufen, hielt der Abgasskandal somit Einzug in die gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche.

Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer weit über 1000 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist im vollem Gang. Das Landgericht Lüneburg hat am 18. Mai 2022 einen Beweisbeschluss gefasst. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll aufklären, ob eine Zeitschaltuhr die Abgasreinigung im Ducato-Motor nach ca. 22 Minuten abschaltet. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:

  • Im Oktober 2020 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke LMC Cruiser Comfort T 732 G für 58.157 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C. Mit Klage vom 26. August 2021 soll das Landgericht Lüneburg feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet. Daneben wird der Händler auf Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verklagt.
  • Mit Beschluss vom 18. Mai 2022 erbittet das Landgericht Lüneburg vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft darüber,
    • ob in dem Fahrzeug eine Zeitschaltuhr verbaut ist, die die Abgasnachbehandlung so regelt, dass sie sich nach ca. 22 Minuten nach dem Motorstart abschaltet bzw. praktisch auf null reduziert;
    • ob ein weiterer Timer, der anhand bestimmter Störgrößen (Bremse, Geschwindigkeit, Drehmoment etc.) andauernd das mögliche vorzeitige Verlassen der Prüfsituation untersuche, sodass die Abgasreinigung auch noch vor Überschreiten der 22 Minuten, namentlich nach 4 Minuten Zeitpuffer, komplett ausgeschaltet werde, sollte eine der Störgrößen wiederholt auftreten;
    • ob ein sogenanntes Thermofenster, das nur unter Prüfstandsbedingungen eine vollständige Abgasreinigung bewirke, die Abgasreinigung aber im Straßenbetrieb auf null reduziere.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass das KBA das Vorhandensein der Zeitschaltuhr bestätigt. Die Robert Bosch GmbH hat gegenüber der Behörde zugestanden, Abschalteinrichtungen an Fiat geliefert zu haben. Außerdem hat Fiat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Zeitabschaltung in der Abgasreinigung bestätigt. Zudem zeigen mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.

Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ist mit diesem Urteil erneut ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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