Sie fahren ein vollelektrisches Auto und tragen damit zur globalen Emissions-Reduzierung bei? Wunderbar! Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit, zusätzlich in soziale Projekte für Kinder und Jugendliche zu investieren. Und zwar ohne Geld in die Hand nehmen zu müssen.

Wie das funktioniert? Seit Januar 2022 können Halter*innen eines vollelektrischen Fahrzeugs eine sogenannte Treibhausgas-Prämie (THG-Prämie) beantragen. Plattformen wie die der ZusammenStromen GmbH übernehmen den Antrag an das Umweltbundesamt. Die anschließend zertifiziert eingesparten Emissionen werden gebündelt und an Firmen weiterverkauft. Diese verringern damit ihren gesetzlich vorgeschriebenen Treibhausgas-Ausstoß. Die Prämie treibt einerseits die Verkehrswende voran und unternimmt gleichzeitig etwas gegen den Klimawandel.
Wenn Sie als E-Mobilist*in zusätzlich Gutes tun wollen, können Sie Ihren Anspruch auf die THG-Prämie an den gemeinnützigen Träger von Kindertagesstätten und Inklusionsdienstleistungen, die FortSchritt-Konduktives Förderzentrum gGmbH abtreten. Damit fließen derzeit 275 Euro pro Jahr in den weiteren Ausbau der vielfältigen, inklusiven Angebote für Kinder und Jugendliche von FortSchritt. Als Dankeschön erhalten Sie 50 Euro für den einmaligen Registrierungsaufwand (ca. 5 Minuten) bei unserem Partner. 

Registrieren Sie Ihr E-Auto einfach bei: https://geld-fuer-eauto.de/ . Der Rest wird automatisch abgewickelt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und allzeit gute Fahrt!

Über FortSchritt-Konduktives Förderzentrum gGmbH

Die FortSchritt-Konduktives Förderzentrum gemeinnützige GmbH setzt sich für die Inklusion und die individuelle Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Behinderung sowie ihre Familien ein. Die gGmbH ging 2001 aus dem FortSchritt Verein zur Verbreitung der Konduktiven Förderung e.V. hervor. Dieser wurde 1994 als Elterninitiative gegründet. In rund 36 Kindertagesstätten und Inklusionseinrichtungen kümmern sich fast 450 FortSchritt-Mitarbeitende um gut 1200 Kinder-, Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen. Die Ziele des Kinder- und Jugendhilfeträgers sind, die ihm anvertrauten Kinder partnerschaftlich mit den Eltern zu mündigen, mitfühlenden und eigenständigen Persönlichkeiten zu erziehen, eine umfassende Teilhabe und Inklusion sowie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Mehr: www.fortschritt-bayern.de.

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Tatijana von Quadt
Geschäftsführerin
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