Gute Nachrichten für werdende Eltern, das CTK-WochenbettHotel kann wieder geöffnet werden! Einen besseren Termin dafür kann es kaum geben: beginnend mit dem 1. Juni 2022, dem Kindertag, können die Begleitpersonen den frisch gebackenen Müttern auch nach der Geburt in den Familienzimmern wieder zur Seite stehen. „Die ersten Stunden und Tage sind für die Familien ganz besondere, unwiederbringliche Zeit, in der die Eltern ihr Kind kennenlernen können, mit ihm kuscheln oder es einfach nur bestaunen. Diese Momente sind für alle emotional besonders wichtig, insofern sind wir sehr froh, dass in unser Wochenbetthotel jetzt wieder mehr Leben einziehen kann“, freut sich Dr. med. Jörg Schreier, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde.

Eine Übernachtung kostet 75 Euro inkl. Verpflegung. Bei Gästen des WochenbettHotels wird bei der Aufnahme ein PCR-Test auf Kosten des CTK durchgeführt. Gutscheine gibt es an der Information im Haupteingang des Klinikums. Die Zimmervergabe erfolgt nach Verfügbarkeit.

Nach über zwei Jahren Corona-bedingter Pause sind auch die beliebten Kreißsaalführungen im Carl-Thiem-Klinikum wieder gestartet. Jeweils samstags und sonntags können sich fünf Paare die Entbindungsräume anschauen und mit den Hebammen ins Gespräch kommen.

„So bekommen die werdenden Mütter einen Eindruck von den Räumlichkeiten – das sorgt dann, wenn es soweit ist und sie zur Entbindung zu uns kommen, für ein vertrautes Gefühl und kann Sicherheit geben. Und die Schwangeren und ihre Begleitpersonen lernen Hebammen aus unserem Team kennen und können Fragen stellen, die ihnen am Herzen liegen“, so die leitende Hebamme Sabine Sinapius.

Anmelden können sich Interessierte montags bis mittwochs zwischen 11 und 12 Uhr bei Schwester Maria unter 0355-462786. Die Uhrzeit für die Besichtigung wird kurzfristig vereinbart – je nach Geburtenaufkommen im Kreißsaal.

Sowohl für die Teilnahme an den Kreißsaalführungen als auch für Begleitpersonen zur Entbindung gilt die 2G+ Regel. D.h. sie müssen symptomfrei sein, mindestens doppelt geimpft oder einmal geimpft und einmal genesen oder aktuell genesen, wobei der Genesenenstatus nicht länger als drei Monate zurückliegensollte. Zusätzlich ist die Vorlage eines negativen Antigenschnelltests (kein Selbsttest, nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich. Die Dreifach-Immunisierung ersetzt den Testnachweis.

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