Zu den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamtes Sachsen zu den Verdiensten in Sachsen, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach:

„Die Lohnlücke zwischen den Landkreisen und Städten in Sachsen muss schleunigst geschlossen werden. Die neuen Landräte sind gefordert, sich stärker für gute Arbeitsbedingungen und tarifliche Entlohnung in den Betrieben einzusetzen. Ansonsten droht eine immer stärkere Landflucht von Beschäftigten, die für eine ordentliche Bezahlung aus den Landkreisen in die Städte ziehen.  

Die Gewerkschaften kämpfen für bessere Löhne und mehr Tarifverträge in allen Regionen. Nun ist aber auch die Politik gefragt, die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für bessere Löhne zu schaffen. Ein Vergabegesetz mit Tariftreueklausel kann dafür sorgen, dass Unternehmen, die gute tarifliche Löhne zahlen, nicht weiter bei der Vergabe öffentlicher Mittel benachteiligt werden. Wir fordern den Freistaat Sachsen auf, im Vergabegesetz festzuschreiben, dass Steuermittel durch den Freistaat und die Kommunen nur noch für tarifgebundene Arbeit eingesetzt werden darf. Gleichzeitig muss im Zuge des Strukturwandels auf die Schaffung von gut bezahlten tariflichen Arbeitsplätzen geachtet werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Kohleregionen bei den Löhnen und Zukunftschancen abgehängt werden.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 24060-0
Telefax: +49 (30) 24060-324
http://www.dgb.de

Ansprechpartner:
Anna Bernstorf
Pressesprecherin
Telefon: +49 (351) 8633-104
E-Mail: anna.bernstorf@dgb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel