Die Delegierten des 81. Bayerischen Ärztetages (BÄT) fassten am zweiten Tag der Arbeitssitzung in Regensburg unter anderem Beschlüsse zu folgenden Themen:

Mehr Studienplätze

Der 81. BÄT lehnte die zunehmende Förderung des Studiengangs „Physician Assistant“(PA) ab und forderte die umgehende Schaffung von mindestens 6.000 neuen Studienplätzen für Humanmedizin. Die in Deutschland existierenden Studiengänge zum PA seien von unterschiedlichen Schwerpunkten geprägt und wiesen keine einheitliche Studien- und Ausbildungsziele auf. Es würden damit während des Studiums universitäre Kapazitäten vereinnahmt, die dringend an den medizinischen Fakultäten gebraucht werden. Weiter bestehe die Gefahr, dass junge Ärztinnen und Ärzte in ihrer Weiterbildung in Kliniken mit PAs konkurrieren müssen und Weiterbildungsplätze wegfallen. Die medizinische Versorgung in Bayern könne nur durch eine Steigerung der Anzahl von Medizin-Studienplätzen aufrechterhalten werden.

Stopp von unkoordinierten Krankenhausstrukturveränderungen

Die Delegierten des 81. BÄT forderten die Bayerische Staatsregierung auf, eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung aufzustellen. Deren Umsetzung erfordere mutige und gegebenenfalls auch politisch unpopuläre Entscheidungen. „Die Mindestmengen-Regelungen führen zu unkoordinierten Krankenhausstrukturveränderungen, die eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung nicht ersetzen“, so der Wortlaut des Beschlusses. Die Umsetzung von Mindestmengen-Regelungen dürfe nicht zur Verschlechterung der Patientenversorgung führen. Bevor Häuser von der Leistungserbringung ausgeschlossen würden, müsse die Behandlungskapazität an den verbleibenden Krankenhäusern entsprechend sichergestellt werden.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Notwendigkeit der neuen GOÄ erkannt und für redlich befunden. Der 81. BÄT forderte den Gesetzgeber deshalb auf, die neue GOÄ nach Abschluss des Konsentierungsverfahrens zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung umgehend zu beschließen. Sollte der Verordnungsgeber die „GOÄneu“ nicht bis zum 31.12.2022 in Kraft setzen, forderten die Delegierten die BÄK auf, die Ärzteschaft zur GOÄ über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sogenannte Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz nachhaltig zu informieren.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Die Delegierten unterstützen den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 22./23. Juni 2022 zu MVZ, in dem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gebeten wird, in geeigneter Weise im Bereich des Berufsrechts Regelungen zu treffen, die sicherstellen, Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher MVZ auszuschließen, und forderte das BMG auf, solche Regelungen im Bereich des Berufsrechts auch analog für ärztliche MVZ zu treffen und in der Bundesärzteordnung zu verankern.

Förderung der Qualifikation Medizinischer Fachangestellten

Die Delegierten forderten die Bayerische Staatsregierung sowie die Bundesregierung auf, berufsbegleitende Studiengänge und Qualifikationsmöglichkeiten für Medizinische Fachangestellte (MFA) weiter auszubauen und zu fördern. Um auch zukünftig eine hochwertige, haus- und fachärztliche Versorgung sicherzustellen, sei hervorragend ausgebildetes medizinisches Fachpersonal und eine adäquate Finanzierung unverzichtbar. Dabei müssten die Steigerung der Qualifikationen und die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten mit einer angepassten Vergütung einhergehen. 

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