Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum zweiten Heizkostenzuschuss für Wohngeld- sowie BAföG-Empfänger/-innen erklärt Matthias Anbuhl, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks:

„Der zweite Heizkostenzuschuss für Studierende, die BAföG erhalten, ist ein wichtiger Schritt, zumal er gegenüber dem ersten Zuschuss von 230 auf 345 Euro erhöht wurde. Jeder Euro hilft, jede weitere Hilfe ist wichtig, damit die Studierenden über den Winter kommen. Wichtig ist, dass dieser zweite Heizkostenzuschuss rasch nach Jahresbeginn 2023 an die BAföG-geförderten Studierenden ausbezahlt wird. Das Auszahlungsverfahren steht und kann dann problemlos nochmal genutzt werden.

Mir ist außerdem wichtig: Wer die Studierenden in dieser Krise finanziell entlasten will, muss auch die Studierendenwerke entlasten. Von der geplanten Gas- und Strompreisbreme müssen unbedingt auch die Studierendenwerke profitieren, damit sie nicht gezwungen sind, in ihren energieintensiven Mensen und in ihren Studierendenwohnheimen die Preise und Mieten zulasten der Studierenden noch weiter erhöhen zu müssen – das wäre absolut kontraproduktiv, wenn doch das Ziel der Bundesregierung ist, die Studierenden zu entlasten.“

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