Mit einem geplanten Erfüllungsaufwand von 54 Mrd. Euro stellt das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) aus Sicht des bne einen massiven Eingriff in Markt und Wettbewerb dar und sollte auf die Zeit der akuten Krisensituation am Gasmarkt begrenzt bleiben. Sollte die beispiellose Subventionierung von fossilem Gas andauern, drohen irreparable Schäden für Innovation und Wettbewerb im Energiemarkt.

Bestehende Marktstrukturen und Monopolstellungen werden gefestigt und der Wettbewerb massiv eingeschränkt. Die Preisbremse wird dazu führen, dass es während der Maßnahme im Markt nur noch äußerst geringe Anreize geben wird, günstigere Tarife anzubieten.

Zudem werden die Anreize für einen schnellen Umstieg auf eine klimaneutrale Energieversorgung im Wärmesektor reduziert. Der Gesetzentwurf lässt dagegen eine klare transformative Wirkung vermissen.

Nicht zuletzt werden Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit dem EWPBG für staatliche Verwaltungsaufgaben verantwortlich gemacht, für die sie gar nicht zuständig sind. Damit wird Bürokratie aufgebaut, anstatt sie abzubauen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage.

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