Im Jahr 2021 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben Arbeitgeber im Kreis Heinsberg in 117 Fällen mit mehr als 620.000 Euro zur Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen unterstützt. Von den Mitteln wurden neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze geschaffen sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht gestaltet. Rheinlandweit waren es insgesamt mehr als 36,5 Millionen Euro in 5.787 Fällen. Hinzu kommen rund 9,7 Millionen Euro, die Menschen mit Schwerbehinderung im Rheinland beispielsweise für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen erhalten haben. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht 2021 des LVR-Inklusionsamtes hervor, den heute der LVR-Sozialausschuss zur Kenntnis genommen hat.

„Obwohl auch das Jahr 2021 von der Corona-Pandemie geprägt war, ist es dem LVR mit zahlreichen Leistungen erneut gelungen, Menschen mit Behinderung beim Start ins Berufsleben zu unterstützen, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder bestehende zu sichern. Das belegt der neue Jahresbericht sehr eindrucksvoll,“ stellte Martina Zsack-Möllmann, Vorsitzende des LVR-Sozialausschusses, fest. Dr. Alexandra Schwarz, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung, ergänzte: „Der Markt bietet zahlreiche neue digitale Hilfsmittel, von denen Menschen mit Behinderung für ein selbstständiges Arbeiten profitieren können. Der LVR geht hier mit der Zeit und entwickelt und erprobt Techniken, um Arbeitgebern und den Menschen mit Behinderung weiterhin – auch in Kooperation mit den Fachdiensten des LVR-Inklusionsamtes, den Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben bei den rheinischen Kreisen und Städten sowie den Rehabilitationsträgern – ein zuverlässiger, beratender und begleitender Partner zu sein.“

Menschen mit Schwerbehinderung im Rheinland

Insgesamt lebten 2021 im Kreis Heinsberg 24.525 Menschen mit einer Schwerbehinderung, im Rheinland 1.011.900. Der Anteil der Behinderungen nimmt ab dem 45. Lebensjahr deutlich zu: Fast 90 Prozent aller Menschen mit Schwerbehinderung sind älter als 45 Jahre.

Arbeitsmarktsituation von Menschen mit einer Schwerbehinderung

In 2020 waren im Arbeitsagenturbezirk Aachen-Düren 9.944 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt (Rheinland: 197.412). Die Arbeitgeber erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 4,4 Prozent (Rheinland: 5,44 Prozent), die damit unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von fünf Prozent liegt.

Erhebung der Ausgleichsabgabe

Das LVR-Inklusionsamt erhebt eine Ausgleichsabgabe von Arbeitgebern, die mehr als 20 Arbeitsplätze haben, davon aber nicht mindestens fünf Prozent mit Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen. Arbeitgeber sollen damit motiviert werden, Menschen mit Behinderung einzustellen. Das LVR-Inklusionsamt hat 2021 für das Erhebungsjahr 2020 von 10.051 Arbeitgebern im Rheinland rund 88,3 Millionen Euro erhoben. Davon wurden mehr als 8,9 Millionen Euro an die Fachstellen im Rheinland zugewiesen, mehr als 11,4 Millionen Euro flossen in den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe unterstützt das LVR-Inklusionsamt unter anderem die Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Förderung von zwei Inklusionsbetrieben im Kreis Heinsberg

Ein besonderes Instrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen ist die Förderung von Inklusionsbetrieben, die auf 30 bis 50 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf beschäftigen. Ende 2021 gab es im Kreis Heinsberg zwei anerkannte Inklusionsbetriebe mit elf Arbeitsplätzen, davon sechs für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Im Rheinland insgesamt gab es 155 Inklusionsbetriebe mit 3.529 Arbeitsplätzen, davon 1.897 für Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Informations- und Schulungsangebot

Auf www.inklusionsamt.lvr.de informiert das LVR-Inklusionsamt zu aktuellen Projekten, Veröffentlichungen oder wichtigen Gesetzesänderungen. Den schnellen Kontakt zu den jeweils örtlich zuständigen Ansprechpersonen bekommen die Nutzer*innen über die Ansprechpartnerdatenbank. Neben dem bestehenden Online-Informationsangebot bietet das LVR-Inklusionsamt persönliche und individuelle Beratung an und hat sein Online-Beratungsangebot ausgebaut. Die Online-Beratung eröffnet einen weiteren Weg, mit den Zielgruppen in persönlichen Kontakt zu kommen und ihnen schnelle, gezielte und direkte Unterstützung zu leisten. Die Zeitschriften „ZB Behinderung und Beruf“ und „ZB Rheinland“ des LVR-Inklusionsamtes erscheinen seit dem vergangenen Jahr im Format eines Digitalmagazins. Damit informiert das LVR-Inklusionsamt nun noch anschaulicher und ausführlicher über gelungene Beispiele von Inklusion im Arbeitsleben und seine Unterstützungsmöglichkeiten. Das Digitalmagazin kann kostenfrei unter www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin abonniert werden.

Darüber hinaus bietet das LVR-Inklusionsamt ein breites Kursangebot für Inklusionsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Personalverantwortliche und weitere Interessenvertretungen. Alle angebotenen Kurse beschäftigen sich mit dem Themenfeld „Schwerbehinderung und Beruf“. Gerade den in diesem Jahr neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen, die die Seminare kostenfrei besuchen können, wird der Einstieg in ihr neues Ehrenamt deutlich erleichtert.

Das LVR-Inklusionsamt

Im Rheinland nimmt das LVR-Inklusionsamt die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wahr. Es ist für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zuständig und führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 37 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und Menschen mit Schwerbehinderung Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber werden auch regionale Arbeitsmarktprogramme initiiert. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Kosten für die Verwaltungsaufgaben des LVR-Inklusionsamtes werden nicht aus der Ausgleichsabgabe finanziert. Diese trägt der LVR.

Der aktuelle Jahresbericht 2021 bietet einen umfassenden Einblick in die vielschichtigen Aufgaben des LVR-Inklusionsamtes, seiner Fachdienste und Partner. Er ist kostenlos als PDF-Datei unter www.publikationen.lvr.de erhältlich.

Über Landschaftsverband Rheinland

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 21.000 Beschäftigten für die 9,7 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 809-0
Telefax: +49 (221) 809-2200
http://www.lvr.de

Ansprechpartner:
Michael Sturmberg
Telefon: +49 (221) 809-7084
Fax: +49 (221) 8284-4598
E-Mail: michael.sturmberg@lvr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel