Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat heute einer Auskunftsklage der Menschenrechtsorganisation FIAN gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stattgegeben. Die KfW hatte jahrelang eine Einsichtnahme in die Umwelt- und Sozialpläne des in Paraguay aktiven Agrarinvestors PAYCO verweigert. Die KfW-Tochter Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) hält einen Anteil von 15,8 Prozent an PAYCO. Das Gericht urteilte, dass die KfW als Behörde nach dem IFG informationspflichtig ist und die im öffentlichen Interesse stehenden Informationen von der DEG beschaffen muss. FIAN-Geschäftsführer Philipp Mimkes: „Das Urteil ist ein großer Erfolg! PAYCO ist für Landkonflikte mit Indigenen, Umweltschäden und Entwaldung verantwortlich. Nun können sich Öffentlichkeit und Politik in naher Zukunft ein besseres Bild von diesem Investment machen. Aus unserer Sicht ist es bedenklich, dass deutsche Entwicklungsgelder die industrielle Landwirtschaft finanzieren und Informationen über den kostspieligen Gerichtsweg erstritten werden müssen.“ PAYCO ist mit 146.000 Hektar – der dreifachen Fläche des Bodensees – einer der größten Landbesitzer in Paraguay. Das Unternehmen baut Gen-Soja an, besitzt Baumplantagen und betreibt Viehzucht. Zudem vertreibt PAYCO genmanipuliertes Saatgut an Dritte. Die Klage wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt. Sönke Hilbrans, Senior Legal Advisor im Programmbereich Wirtschaft und Menschenrechte des ECCHR, hebt hervor: „Richtungsweisend ist nicht nur, dass das Verwaltungsgericht die KfW verpflichtet, Informationen über die Tätigkeit ihrer Tochter DEG nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Herausgab zu beschaffen. Nach Ansicht des Gerichts erfüllt die DEG öffentliche Aufgaben. Die Strategie der Staatsbank, so zu tun, als ob ihre Tochter nichts mit ihrem Entwicklungsauftrag zu tun hätte, ist nicht aufgegangen. Das bedeutet auch, dass die DEG wie jede andere öffentliche Stelle menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung trägt. Das wird über das Recht auf Informationszugang hinaus Folgen haben.“Im Januar 2013 hatte sich die DEG mit 25 Millionen Euro an der Paraguay Agricultural Corporation (PAYCO) mit Sitz in Luxemburg beteiligt. Die DEG erhielt dadurch 15,8 % der Anteile an PAYCO. FIAN sind zwei Landkonflikte auf den von PAYCO erworbenen Landflächen bekannt. Innerhalb der Estancia Golondrina leben zwei Indigenengemeinden vom Volk der Mbya Guarani. Sie erheben Anspruch auf 2.015 Hektar Land der Estancia, welches das Kernland Gemeinde darstellt. 2013 leiteten sie formale Schritte ein, um das Land übertragen zu bekommen – bis heute erfolglos. „Die Durchsetzung des menschenrechtlich eindeutigen Anspruchs der indigenen Gemeinden ist damit in fast zehn Jahren des DEG-Mitbesitzes nicht gelöst worden. Aus unserer Sicht stellt die DEG privatwirtschaftliche Interessen über Menschenrechte“, kritisiert Philipp Mimkes.Auch innerhalb der größten PAYCO-Farm, Lomas (36.408 Hektar), beanspruchen Gemeinden Land, welches ihnen auf Basis der Agrarreform zugesprochen wurde. Schon 2011 hat die Gemeinde Segunda Reconstrucción einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht. Laut Gemeinde liegen etwa 1.000 Hektar Land innerhalb der Farm. Trotz des schwebenden Verfahrens wurde laut der Gemeinde genau auf diesem Land seit 2013 – seit die DEG involviert ist – ein Teil der Eukalyptus-Plantagen angelegt.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FIAN-Deutschland e.V.
Gottesweg 104
50939 Köln
Telefon: +49 (221) 47449110
Telefax: +49 (221) 47449111
http://www.fian.de

Ansprechpartner:
Philipp Mimkes
Telefon: +49 (221) 70200-72
E-Mail: p.mimkes@fian.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel