Seit der Vorstellung der Krankenhausreform durch Bundesgesundheitsminister Lauterbach wird unlängst von einer „Revolution des Systems“ gesprochen. Eine solche Revolution ist angesichts der chronischen Unterfinanzierung von Krankenhäusern längst überfällig, daher begrüßt die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) die Initiative der Regierungskommission.

Die Vorschläge der Regierungskommission sollen in ihrer Zielsetzung unter anderem die Veränderung und Verbesserung der Finanzierung, verbesserte Personalausstattung sowie die Sicherung der flächendeckenden Versorgung in allen Regionen Deutschlands enthalten. Neuerungen sind dies allerdings nicht, sondern entsprechen im Grundsatz weitestgehend den seit Langem vorliegenden Vorschlägen und Konzepten der Krankenhausgesellschaften.

Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG, sagt: „Der Reformvorschlag des Bundesministeriums verfolgt durchaus richtige Ansätze, denn die Krankenhäuser in Hessen und bundesweit benötigen jetzt wirtschaftliche Entlastung. Nun steht die praktische Umsetzung dieser theoretischen Vorschläge an: Ihre Qualität wird vor allem auch von der Einbeziehung der Länder sowie des Wissens und der Erfahrung aus der Praxis abhängen. Beides ist bislang zu kurz gekommen. Auf die Umsetzbarkeit und Praktikabilität wird es jedoch maßgeblich ankommen.“

Bisher mangele es jedenfalls an Vorschlägen für die Übergangszeit. Gramminger warnt vor einem kalten Strukturwandel, der längst in Gang gesetzt ist: „Keinesfalls zu vernachlässigen ist die Übergangsphase bis zur Umsetzung der Vorschläge. Erforderlich wäre primär eine unmittelbare Stabilisierung der Finanzlage gewesen, um ein unstrukturiertes Krankenhaussterben zu vermeiden. Ein Wandel ist nur möglich, solange eine Basis vorhanden ist, auf der aufgebaut werden kann.“

Darüber hinaus fehlen bislang jegliche Details über die Finanzierung des Vorhabens. „Zu sehen ist lediglich eine Umverteilung der Gelder – und eine solche wird keineswegs zu der gewünschten ‚Revolution‘ führen“, ergänzt Gramminger.

Letztlich bedeuten die Reformvorschläge massive Eingriffe in die Länderhoheit mit Blick auf die Krankenhausplanung. Die Reform sieht bislang bundesweite Vorgaben vor, an denen die Länder sich zu orientieren und die Einhaltung von entsprechenden Maßnahmen zu überprüfen haben. Hier wird sich der Bund kompromissbereit zeigen müssen, um schnellstmöglich ländergerechte Konzepte für die regionale Versorgung entwickeln und langfristig garantieren zu können.

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