Die Bundesregierung will die Gastronomiebranche weiter entlasten und die Inflation nicht befeuern. Daher verlängerte sie die verminderte Umsatzsteuer von sieben Prozent für Speisen, die Gäste vor Ort verzehren, bis Ende 2023. Seit 1. Juli 2020 beträgt der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die Betriebe vor Ort erbringen, nur sieben Prozent statt 19 Prozent. Diese Regel […]
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