Bei den Fahrausweisprüfungen der ÜSTRA im vergangenen Jahr konnten 25.986 Personen keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen. Im Jahr 2021 waren 30.671 Personen ohne Fahrschein gezählt worden.

Die sogenannte Feststellungsquote – also das Verhältnis von überprüften Fahrgästen zu den festgestellten Personen ohne gültigen Fahrausweis – betrug 1,87 Prozent (Vorjahr: 2,29 Prozent). Insgesamt hat die ÜSTRA im vergangenen Jahr rund 1,39 Millionen Fahrgäste (Vorjahr: 1,34 Millionen) überprüft.

Die Zahlen sind allerdings nur sehr bedingt mit den Vorjahren vergleichbar, da die Fahrausweisprüfer durch die Corona-Pandemie sowie während der dreimonatigen Gültigkeit des 9-Euro-Tickets in weiten Teilen für andere Serviceaufgaben – zum Beispiel die Kontrolle der Maskenpflicht – eingesetzt wurden. 

Durch ihre Fahrausweisprüfungen nahm die ÜSTRA im vergangenen Jahr 745.000 Euro an sogenanntem erhöhtem Beförderungsentgelt ein.

Gegen 2.519 der Fahrgäste, die keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnten, stellte die ÜSTRA neben dem erhöhten Beförderungsentgelt im Jahr 2022 zusätzlich einen Strafantrag (Vorjahr: 4.328). Dabei ist zu beachten: Strafanträge werden nur bei Wiederholungstätern und im Fall von gefälschten oder manipulierten Fahrscheinen gestellt. Wenn der Kauf eines Fahrscheins vergessen wurde oder sich Kundinnen und Kunden im Tarif geirrt haben, liegt – mangels subjektivem Tatbestand – keine Straftat vor und wird von der ÜSTRA auch nicht angezeigt.

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