„In Berlin stellt sich der Berliner Senat gegen die beruflich Pflegenden. Die Regierungsfraktionen wollen keine Beteiligung der Profession Pflege“, kommentiert Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), die ablehnende Haltung des Senats zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Diese hatte sich erneut für die Einführung einer Pflegekammer in Berlin ausgesprochen.

„Der Berliner Senat kann nicht Wertschätzung predigen und gleichzeitig sein Versprechen für eine bessere Beteiligung der beruflich Pflegenden nicht halten.

58,8 Prozent der befragten Pflegefachpersonen haben sich 2015 für eine Kammer in Berlin ausgesprochen. Das Ergebnis wurde bis jetzt nicht umgesetzt. Wie Basisdemokratie hier mit Füßen getreten wird, ist erschreckend. Was bedeutet der Politik die Pflege in Berlin wirklich? Das steht zur Entscheidung.

Die Analyse der Wahlprogramme zeigt, bei der SPD und Die Linke taucht der Begriff Pflegekammer nicht auf. Bündnis 90/ Die Grünen schreibt, werde eine Kammer mehrheitlich von den Pflegenden gewünscht, dann unterstütze man. Die FDP lehnt ab. Für eine Kammer ist die CDU.

Anmutig sind die ablehnenden Gründe des Senats zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Dieser enthalte keine Informationen zu den Kosten. Verwiesen wird auf gescheiterte Kammerbildungen. Auch sei eine ausreichende personelle Unterstützung durch den Senat nötig.

Zudem müsse die Kontinuität über eine Legislaturperiode gewährleistet sein, weist der Senat weiter hin. Entsprechend der Regierungsrichtlinie wolle man eine berufsständische Vertretung für die Pflege prüfen, wie auch deren Kosten. Letztlich sehe man zahlreiche Herausforderungen und einen massiven Widerstand von Akteuren.

Das Land NRW macht es gerade vor, was in Sachen Pflegekammer bewegt werden kann, wenn die Politik will und finanziell zu Recht fördert. Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind auch deswegen gescheitert, weil die Politik nicht hinter der Profession stand. Und was hindert den Senat daran, die personelle Unterstützung und die Kontinuität zu gewährleisten?

Der Verweis auf Richtlinien ist eine zu einfache Entschuldigung für das Nichtstun seit 2015. Warum weicht der Senat vor Herausforderungen zurück? Und sollen Spekulationen wirklich ein Grund sein, die Einführung einer Pflegekammer in Berlin abzulehnen?

Der neue Berliner Senat muss mehr Mut zeigen und umsetzen, was der beruflichen Pflege seit vielen Jahren versprochen wird. Und vor allem auch das, was diese sich mit der Gründung einer Pflegekammer selbst wünscht. Das Denken der Politik, für die Berufsgruppe Pflege alles besser zu wissen, ist längst nicht mehr zeitgemäß. Damit auf der Bundesebene Pflege eine Vertretung bekommt, braucht es die Kammern in den Ländern. Die Länder können und müssen an dieser Stelle Verantwortung für die gesamtdeutsche Pflege übernehmen.“

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats. 

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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