Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) bewertet das morgen im Kabinett behandelte Effizienzpaket, bestehend aus Energieeffizienzgesetz und Gebäudeenergiegesetz als kaum ausreichend. Die Bundesregierung zöge nicht die notwendigen Konsequenzen aus der Krise und dem Verfehlen der bisherigen Ziele. “Der Entwurf für das Effizienzgesetz gibt keine ausreichende Planungssicherheit für Investitionen. Die Maßnahmen beider Gesetze und bestehende Anstrengungen reichen nicht aus, um die EU-Anforderungen zu erfüllen und noch wichtiger – um Deutschlland wirtschaftlich zu dekarbonisieren”, so Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.

Im Vergleich zu 2020 wurde im vergangenen Jahr nur 1 Prozent weniger Primärenergie verbraucht. Das neue Energieeffizienzgesetz soll jetzt erstmals verbindliche Primär- und Endenergieziele festschreiben und so sicherstellen, dass die Politik die Ziele ernsthafter verfolgt. Allerdings soll dies nur für den Zeitraum bis 2030 gelten. Die Ambition der Ziele begrüßt Noll, aber die nur kurzfristige Verbindlichkeit helfe nicht, um Planungssicherheit für die langfristig notwendigen Investitionen und Kapazitätshochläufe zu schaffen. Die DENEFF hofft, dass spätestens der Bundestag die Gesetzentwürfe nachschärfe: “Wird in Sachen  Energieeffizienz nicht nachgeschärft, wird das der Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt auf die Füße fallen," so Noll weiter. Die Lösungen seien längst vorhanden. Was fehle, sei ein politischer Rahmen, der helfe, Markthemmnisse durch klare Standards zu überwinden und intelligente Finanzierungslösungen und Energiewendedienstleistungen zu ermöglichen.

So kritisiert die DENEFF, dass eine ursprünglich geplante Vorgabe für Unternehmen zur Umsetzung wirtschaftlich hoch vorteilhafter Maßnahmen im Referentenentwurf auf eine bloße Pflicht zur Erstellung von Plänen eingedampft wurde. Diese Pläne drohten in den Schubladen liegen zu bleiben. Die Regelung brächte kaum Fortschritte gegenüber der seit 2015 bestehenden Auditpflicht. Auch die geplanten Anforderungen an Rechenzentren wurden deutlich aufgeweicht – teilweise unterhalb gängiger Marktstandards.

Auch im Gebäudesektor lägen riesige Energieeinsparpotenziale brach. Die DENEFF setzt dazu auf Mindesteffizienzanforderungen zur Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude. Im Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz seien diese nicht verankert. Die Bundesregierung warte auf den Abschluss der Novelle der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie. Auch nicht enthalten: die jüngst mit der Neufassung der EU-Effizienzrichtlinie beschlossene verpflichtende Sanierungsrate für öffentliche Gebäude von 3 Prozent im Jahr. “Die Bundesregierung macht sich mit ihrer selbsterklärten Vorbildrolle vollkommen unglaubwürdig, wenn sie dieser nicht endlich konkret nachkommt”, moniert Noll.

Immerhin: Im Entwurf für das Gebäudeenergiesetz seien viele sinnvolle Einsparmaßnahmen gesetzlich verankert, insbesondere zur Optimierung von Heizungsanlagen. “Das ist auch notwendig, denn auch erneuerbare Energien sind kostbar und dürfen nicht verschwendet werden.

Um die Wirtschaft vor den Folgen steigender Energie- und CO2-Preise zu verschonen und um von Energiearmut bedrohte Haushalte zu schützen sei es nun dringend geboten, die beiden Gesetze in der parlamentarischen Beratung nachzubessern, fordert die DENEFF. Nur so ließen sich finanzielle Härten vermeiden. Noll: „Investitionen in energieeffiziente Gebäude sichern langfristig bezahlbaren Wohnraum – und hohe Energieproduktivität der Wirtschaft sichert den Industriestandort.“

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