Der Arbeitsentwurf der Bundesregierung in Sachen Bundestariftreugesetz liegt vor. In diesem werden Auftraggeber und ihre Nachunternehmer dazu verpflichtet, mittels geeigneter Unterlagen ihr Tariftreueversprechen zu dokumentieren. Ist hiermit ein Bürokratiemonster geschaffen? Präqualifizierte Unternehmen können aufatmen: Diese Pflicht gilt nicht, wenn Auftragnehmer oder Nachunternehmer eine Präqualifizierung nachweisen können!

Aber worum geht es eigentlich? Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist ein Gesetz, das in Deutschland auf Landesebene existiert und von verschiedenen Bundesländern bereits erlassen wurde. Es soll sicherstellen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Unternehmen berücksichtigt werden, die ihren Beschäftigten faire Löhne und Arbeit gewährleisten.

Konkret bedeutet das, dass Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, eine Mindestvergütung an ihre Beschäftigten zahlen müssen, die sich an den Tarifverträgen orientiert. Wenn ein Unternehmen Tarifverträge nicht einhält oder sogar gegen gesetzliche Arbeits- und Sozialstandards verstößt, kann es von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Die genauen Regelungen des Tariftreuegesetzes können je nach Bundesland unterschiedlich sein, aber der Grundsatz ist in der Regel gleich. Das Gesetz zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Rechte der Beschäftigten zu schaffen. Nun soll es reformiert werden.

Die Vorteile des Tariftreuegesetzes liegen auf der Hand:

  1. Schutz der Arbeitnehmer: Das Gesetz schützt die Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen und sorgt dafür, dass Unternehmen Tariflöhne zahlen. Dadurch können Arbeitnehmer ein gerechtes Einkommen erwarten und haben eine höhere finanzielle Sicherheit.
  2. Stärkung des Wettbewerbs: Das Gesetz fördert den fairen Wettbewerb, da Unternehmen, die Tariflöhne zahlen, nicht gegen Unternehmen konkurrieren müssen, die niedrigere Löhne zahlen. Das Tariftreuegesetz sorgt somit für eine gleichberechtigte Teilnahme am Wettbewerb.
  3. Qualitätssicherung: Unternehmen, die Tariflöhne zahlen, können in der Regel auch eine höhere Qualität bei ihren Produkten und Dienstleistungen bieten, da sie ihre Mitarbeiter fair entlohnen und diese dadurch motivierter und zufriedener sind.
  4. Soziale Gerechtigkeit: Das Gesetz trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei, da Arbeitnehmer durch Tariflöhne besser entlohnt werden und dadurch auch ihre Lebensqualität steigt. Zudem verringert es die Gefahr der Ausbeutung von Arbeitnehmern.
  5. Unterstützung der Tarifpartner: Das Gesetz unterstützt die Tarifpartner bei der Durchsetzung von Tarifverträgen, da Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten möchten, Tariflöhne zahlen müssen. Dadurch wird die Bedeutung von Tarifverträgen gestärkt und Tarifverhandlungen werden gefördert.

Es hagelt aber auch Kritik. Die häufigsten Einwände lauten:

  1. Bürokratischer Aufwand: Das Tariftreuegesetz bringt einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich, da Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, Nachweise über die Einhaltung von Tarifverträgen und Mindestlöhnen erbringen müssen.
  2. Begrenzter Wettbewerb: Das Gesetz kann den Wettbewerb einschränken, da es Unternehmen, die sich nicht an Tarifverträge halten, von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen ausschließt.
  3. Zusätzliche Kosten: Wenn Unternehmen gezwungen sind, höhere Löhne zu zahlen, um öffentliche Aufträge zu erhalten, kann dies zu höheren Kosten führen, die letztendlich vom Steuerzahler getragen werden müssen.
  4. Schwierigkeiten bei der Umsetzung: Die Einhaltung des Tariftreuegesetzes kann schwierig sein, da es aufwendig ist, alle Aspekte der Beschäftigungssituation eines Arbeitnehmers zu kontrollieren und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden
  5. Auswirkungen auf kleinere Unternehmen: Das Gesetz kann auch kleinere Unternehmen benachteiligen, die möglicherweise nicht über die gleichen Ressourcen verfügen wie größere Unternehmen, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

Eine Möglichkeit, die Tariftreue von Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zu prüfen, besteht über die Präqualifikation nach VOB. Die Präqualifizierung ist ein Verfahren, bei dem Bauunternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben möchten, ihre Eignung vorab nachweisen müssen. Im Rahmen der Präqualifikation kann das Unternehmen zudem Nachweise über die Einhaltung von Tarifverträgen und Mindestlöhnen erbringen. Wenn das Unternehmen diese Anforderungen nicht erfüllt, kann es von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Dies würde dazu beitragen, dass nur Unternehmen, die Tarifverträge und Mindestlöhne einhalten, öffentliche Aufträge erhalten können.

Allerdings müsste die Bundesregierung darauf achten, dass der bürokratische Aufwand für die Unternehmen so gering wie möglich gehalten wird und dass auch kleinere Unternehmen eine Chance haben, sich zu qualifizieren. Hierfür müssten klare und einheitliche Kriterien festgelegt werden. Die Bundesregierung ist nun am Zug, die Weichen für eine Entbürokratisierung zu stellen. (vs)

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Präqualifizierung von Bauunternehmen nach VOB

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