Wie jedes Jahr wird am 15. Juni auf das Thema der Misshandlung älterer Menschen aufmerksam gemacht. Denn viele ältere Menschen erfahren jeden Tag Gewalt oder irgendeine andere Form von Benachteiligung aufgrund ihres Alters. Der Deutsche Verein leistet Hilfestellung.

„Insbesondere im Bereich der Pflege älterer Menschen gilt es, die vorhandenen Instrumente zum Gewaltschutz besser umzusetzen“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Eine Möglichkeit wäre die engere Kooperation und Vernetzung derjenigen Akteurinnen und Akteure, die Aufgaben im Gewaltschutz haben oder übernehmen könnten.“

Strukturelle Notwendigkeiten und Maßnahmen zur Prävention und Schutz vor Gewalt im Kontext von Pflege hat der Deutsche Verein bereits in der Fachtagung „Gewaltschutz in der Pflege und Behindertenhilfe und die Rolle der rechtlichen Betreuung“ im Austausch u.a. mit Fachverbänden und Einrichtungen in der Pflege beleuchtet.

Zur Prävention gehört auch die Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger, da Gewalt in diesem Kontext meist aus Überlastung und Überforderung entsteht. Hier bleibt das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) aus Sicht des Deutschen Vereins hinter den Erwartungen zurück: Der Deutsche Verein hat dazu umfassend Stellung bezogen.

Über Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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