Der juristische Ratgeber „Recht im Straßenverkehr“ ist im Verlag Heinrich Vogel in seiner 41. Auflage neu erhältlich und befindet sich auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Das Standardwerk deckt das weite gesetzliche Spektrum des Verkehrsrechts ab. Dabei liefert es in einer verständlichen Sprache alle wichtigen Informationen insbesondere für den Kompetenzbereich „Recht“ bei der Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern. Es bietet einen systematischen Überblick über alle relevanten Grundbegriffe und Vorschriften und enthält neben ausführlichen Erläuterungen zu den einschlägigen Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften auch Informationen zu Haftung, Versicherung und Steuern sowie zur Beförderung von Gütern und Personen. Damit spricht das Fachbuch nicht nur Fahrschulen, Fahrlehrer und Fahrlehrerausbildungsstätten an, sondern auch Prüfer, Berufskraftfahrer und interessierte Autofahrer. Mit Hilfe von jeweiligen Fragen- und Antwortteilen können die eigenen Kenntnisse jederzeit überprüft und aufgefrischt werden.

Neu in der 41. Auflage:

  • Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
  • Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ab 2024 geltend
  • Ausländische Führerscheine: Sonderregelung Ukraine
  • Version 2 des Intelligenten Fahrtenschreibers (Smart Tacho 2)
  • Neue Statistiken

Mit praktischem Anhang: Musterbescheide; Promillewerte mit Berechnung; Statistiken; Auszug aus dem neuen Bußgeldkatalog usw.

Martin Strehl
Recht im Straßenverkehr

Softcover, 298 Seiten, 41. Auflage 2023
Bestell-Nr.: 27311
Preis: € 29,50 (€ 31,57 inkl. MwSt.)

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TECVIA GmbH
Aschauer Straße 30
81549 München
Telefon: +49 (89) 203043-0
Telefax: +49 (89) 203043-2100
http://www.tecvia.com

Ansprechpartner:
Nadine Rummler
Marketingreferentin
Telefon: +49 (89) 203043-2136
Fax: +49 (89) 203043-2377
E-Mail: nadine.rummler@springer.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel