In der vorliegenden Novelle der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) sieht der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, Licht und Schatten gleichermaßen. In seiner heute an das Bundeswirtschaftsministerium übersandten Stellungnahme begrüßt der ACE, dass mit der geplanten Novellierung die Verbrauchsmesswerte nach dem deutlich realistischeren WLTP-Testverfahren herangezogen werden. Nachbesserungen hingegen mahnt der ACE bei der CO2-Klassifizierung an.

Positiv bewertet der ACE in der Novelle, dass die Verbrauchsmesswerte nach dem WLTP-Testverfahren herangezogen werden. Diese Umsetzung ist aus Sicht des ACE längst überfällig, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein realistischeres Bild über den Verbrauch moderner Fahrzeuge zu vermitteln. Mit dem Entwurf ist daher ein wichtiger Schritt im Sinne des Verbraucherschutzes getan.

Verbesserungspotenzial gibt es aus Sicht des ACE insbesondere bei den CO2-Klassifizierungen von batterieelektrischen Fahrzeugen sowie bei Fahrzeugen mit Brennstoffzelle. Aktuell, sowie im Entwurf der Pkw-EnVKV-Novelle, werden alle batterieelektrischen Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzelle mit dem Bestwert A (entspricht 0g CO2/km) ausgewiesen. In den regelmäßig durchgeführten Verbrauchstests des ACE ergeben sich jedoch große Verbrauchs- und Effizienzunterschiede: einerseits innerhalb der Antriebsform (also beispielsweise zwischen zwei batterieelektrischen Fahrzeugen) und auch im Vergleich zwischen beiden Antriebsformen.

Die Pkw-EnVKV sollte Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, effiziente und umweltschonende Modelle schnell zu identifizieren. Doch insbesondere Menschen, die mit neuen Antriebsformen noch wenig Erfahrungen gesammelt haben, können oft nur schwierig einordnen, was z.B. ein hoher oder niedriger Verbrauch etwa bei einem Brennstoffzellenfahrzeug ist. Hier besteht die Gefahr, dass die Farbskalierung der Pkw-EnVKV als erste Orientierung wahrgenommen wird. Allerdings kann nach Ansicht des ACE ohne eine Veränderung der Novelle ein falscher Eindruck entstehen. Denn in der aktuellen Version erhalten auch große, schwere und leistungsstarke Elektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge immer die grüne CO2-Klasse A.

Lösungsvorschlag: Aus Sicht des ACE sollte das Energielabel dabei helfen, effiziente und weniger umweltschädigende Modelle schnell zu identifizieren. Eine Möglichkeit sieht der ACE darin, für die Berechnung der CO2-Klasse den Energieverbrauch nach WLTP sowie den deutschen Strommix zugrunde zu legen und die Skala analog dem Energielabel für Elektrogeräte um die drei Stufen

  • A+ (36-55 gCO2/km),
  • A++ (16-35 gCO2/km), und
  • A+++ (0-15 gCO2/km)

zu ergänzen sowie die Klasse A anzupassen (bisher 0g CO2/km, ACE-Vorschlag 56-75g CO2/km). Damit würde die Verständlichkeit der Pkw-EnVKV zunehmen und eine bessere Vergleichbarkeit geschaffen, so der ACE.

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