• aha entlastet Gebührenzahler um 6,5 Millionen Euro jährlich
  • 3,3 Prozent Senkung für zwei Jahre trotz Inflation
  • Überschuss aus den Jahren 2020 bis 2022 trägt zur Gebührensicherheit bei

Die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) stellte heute gemeinsam mit Jens Palandt, Erster Regionsrat und Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover, die neue Abfall- und Gebührensatzung für die Jahre 2024 und 2025 vor. Sie führt für die Kundinnen und Kunden von aha zu einer Entlastung.

Für den neuen Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 ist vorbehaltlich der Beratung und Empfehlung im Ausschuss für Abfallwirtschaft (AfA) und der Zustimmung der Regionsversammlung eine Senkung der Abfallgebühren um rund 6,5 Millionen Euro jährlich auf rund 172,7 Millionen Euro geplant.

Zum 1. Januar 2024 ist somit eine Senkung der Abfallgebühren um durchschnittlich 3,3 Prozent für den Kalkulationszeitraum bis Ende 2025 vorgesehen. „Regionspolitik und aha halten Wort. Die Gebührensenkung resultiert aus Überschüssen der Jahre 2020 bis 2022,“ sagt Jens Palandt, Erster Regionsrat und Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover. „Trotz hoher Inflation entlastet aha damit die Kundinnen und Kunden spürbar.“

Die Inflation ist in folgenden Positionen enthalten:

  • Erhöhung der Preise für Diesel und AdBlue                                          +0,8 Mio. €
  • Mehraufwand Kfz-Reparaturen (Lohn)                                                     +0,9 Mio. €
  • Beschaffung von Tonnen (Erfolgsplan)                                                    +1,8 Mio. €
  • Erhöhung der Personalkosten in der Abfall- und Wertstoffabfuhr      +9,3 Mio. €

(Tarifsteigerung und Aufstockung der Personalstärke)                                          

  • Erhöhung der Abfallbehandlungskosten                                                +9,5 Mio. €
    • 4,9 Mio. € CO2-Abgabe ab 2024 gemäß BEHG
      (Brennstoffemissionshandelsgesetz)
    • 2,0 Mio. € Personalkosten Abfallbehandlung (Tarifsteigerung)
    • 2,0 Mio. € Sonstiges (Abschreibungen, Nachsorge, Verwaltung)
    • 0,5 Mio. € Unterhalt, Reparaturen und Pacht technischer Anlagen
    • 0,1 Mio. € Betriebsstoffe (Diesel)
  • Sonstige Kosten                                                                                         +3,7 Mio. €
    • 2,2 Mio. € Abschreibungen
    • 1,5 Mio. € Umlagen Verwaltung und Gebäude

Summe der inflationsbedingten Kostenerhöhungen                                     + 26,0 Mio. €

Entlastend wirken:

  • Saldo aus Nebenleistungen (z. B. Blauer Sack)                                     – 1,5 Mio. €
  • Wegfall der 2023 vorgetragenen Unterdeckung                                     – 5,5 Mio. €
  • Überdeckung aus den Vorjahren 2020 bis 2022                                  – 25,5 Mio. €

Summe der Entlastungen                                                                                  – 32,5 Mio. €

Saldo                                                                                                                       – 6,5 Mio. €

Die in der Gebührenkalkulation angesetzten Kosten und Erlöse leiten sich vorbehaltlich gebührenrechtlich erforderlicher Anpassungen (z. B. Berücksichtigung gebührenrechtlich relevanter Aufwendungen und kalkulatorischer Kosten) aus den Wirtschaftsplänen 2024 und 2025 ab.

In der Kalkulation 2020 bis 2022 sind Überdeckungen von insgesamt rund 51 Millionen Euro angefallen, die an die Gebührenzahler zurückfließen. Diese Überdeckungen können jedoch erst für die Kalkulation 2024 und 2025 berücksichtigt werden. Durch die einjährige Kalkulation für 2023 wurde die Rückführung schnellstmöglich eingeleitet. Überschüsse dürfen aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes erst nach Ende der Kalkulationsperiode festgestellt und damit erst in der übernächsten Kalkulationsperiode berücksichtigt werden.

„Insgesamt handelt es sich bei dieser Änderung der Abfallgebührensatzung um eine Maßnahme zur Anpassung der Gebühren an die aktuellen wirtschaftlichen und gesetzlichen Gegebenheiten, wobei die Gebühren gesenkt werden, um Überschüsse auszugleichen und die getrennte Sammlung von Bioabfällen zu fördern,“ erklärt aha-Geschäftsführer Thomas Schwarz. „Nachdem die Regionspolitik 2022 mit dem Zukunftskonzept die Abschaffung der Restabfall- und Biosäcke beschlossen hat, kann bei einer zweijährigen Kalkulation für 2024 und 2025 das Umstiegsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer auf Tonnen nun leichter berechnet werden.“

Die Gebührenkalkulation basiert auf einem modifizierten Volumenmaßstab, bei dem für verschiedene Behältergrößen statistische Durchschnittsgewichte verwendet werden, um die Gebühren festzulegen. Es wird eine Grundgebühr und eine Volumengebühr für Rest- und Bioabfälle erhoben. Zusätzliche Gebühren für Sonderleistungen und Deponien werden ebenfalls berücksichtigt. Dies hat Auswirkungen auf die Abfallgebühr der einzelnen Tonnengrößen.

Beim reinen Volumenmaßstab wird nur das Verhältnis der Behältergrößen zugrunde gelegt. Das führt zu einer halb so hohen Gebühr für einen 60-Liter-Behälter im Vergleich zu einem 120-Liter-Behälter.

Bei einem modifizierten Volumenmaßstab wird für jede Behältergröße ein statistisches Durchschnittsgewicht verwendet. Die Durchschnittsgewichte sind bei kleineren Behältern höher, da beim Verstauen des Restmülls der Platz in der Tonne in der Regel besser ausnutzt wird. Somit fällt die Abfallgebühr mit zunehmender Größe der Behälter pro Liter Volumen günstiger aus. Ein 60 Liter Behälter kostet bei 14-täglicher Leerung 11,77 Euro pro Monat. Ein 120 Liter Behälter kostet bei 14-täglicher Leerung hingegen 19,18 Euro pro Monat. Die spezifischen Gewichte wurden vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH Ahlen (INFA) vom September 2017 bis zum Februar 2018 ermittelt.

Mit der zweijährigen Wirtschaftsplanung und Kalkulation schafft aha Gebührensicherheit für die Kundinnen und Kunden.

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