Beim Online-Poker und anderen Casinospielen über die deutschsprachige Webseite pokerstars.de hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte kein Glück. Insgesamt verlor er rund 14.300 Euro. Jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet. Da die Veranstalterin der Online-Glücksspiele über die Internetseite pokerstars nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen, muss sie den Verlust vollständig ersetzen. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 11. Oktober 2023 entschieden.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen September 2018 und Juni 2021 über die deutschsprachige Webseite von pokerstars an Online-Casinospielen, Online-Pokerspielen und Pokerturnieren teilgenommen. Unterm Strich verlor er dabei rund 14.300 Euro. Online-Glücksspiele waren in Deutschland allerdings bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Unser Mandant kannte das Verbot nicht, die Veranstalterin der Online-Glücksspiele muss es allerdings gekannt haben. Da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir von ihr die Rückzahlung der Verluste verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Berlin folgte der Argumentation. Es stellte fest, dass im streitgegenständlichen Zeitraum Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die geschlossenen Verträge mit dem Spieler nichtig. Somit habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erhalten und müsse den Verlust erstatten, entschied das Gericht.

Der Kläger habe durch die Teilnahme an den Glücksspielen auch keine Vorteile erlangt, die er sich anrechnen lassen müsse. Die tatsächlichen Gewinne des Klägers seien beim Rückzahlungsanspruch in Höhe von rund 14.300 Euro bereits verrechnet worden und die bloße Chance auf einen Gewinn stelle keinen Vermögenswert dar, machte das LG Berlin deutlich.

Dem Kläger seien auch keine vorvertraglichen Pflichtverletzungen vorzuwerfen, indem er an illegalen Glücksspielen teilgenommen hat. Wenn die Beklagte verbotene Online-Glücksspiele anbietet, sei es nicht Aufgabe des Klägers die rechtliche Zulässigkeit zu prüfen und dann ggf. auf die Teilnahme zu verzichten, stellte das Gericht weiter klar.

„Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und nach wie vor müssen die Veranstalter eine in Deutschland gültige Lizenz vorweisen. Spieler haben gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen, so Rechtsanwalt Cocron.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel