Sollten Pornos im Netz frei zugänglich für Kinder und Jugendliche sein? Muss man exzessiver Nutzung bei Games einen Riegel vorschieben, oder reicht Transparenz über mögliche Risiken aus? Kinder- und Jugendmedienschutz ist streitbar: Zu ihrem 20-jährigen Jubiläum hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) in Kooperation mit der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union dazu eingeladen, diese und andere Themen zu diskutieren. Neben dem Pornokonsum Minderjähriger und der exzessiven Nutzung von Games rückte auch das Thema Künstliche Intelligenz in den Fokus. 

Staatssekretärin Heike Raab machte gleich zu Beginn deutlich: „Das Internet und insbesondere die Sozialen Medien sind fester Bestandteil der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen. Es ist unsere Aufgabe, diese Lebenswirklichkeit so zu flankieren, dass Kinder und Jugendliche sie in altersgerechter Weise für sich und nach ihren Bedürfnissen nutzen und gestalten können.“ 

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM, betonte: „Pornos sind kein Kinderprogramm, Games und KI nur mit den richtigen Spielregeln! Fakt ist, dass der Kinder- und Jugendmedienschutz vor vielen Herausforderungen steht. Die Kommission für Jugendmedienschutz braucht es 20 Jahre nach ihrer Gründung also dringender denn je. In unserem Fokus müssen dabei immer die Interessen von Kindern und Jugendlichen stehen. So haben laut der aktuellen JIM-Studie fast 20 Prozent der 14- bis 15-Jährigen im letzten Monat ungewollten Kontakt mit pornografischen Inhalten im Netz – selbst bei 12- bis 13-Jährigen sind es erschreckende 13 Prozent. Nur gemeinsam können wir Spielregeln festlegen und einen Ausgleich zwischen Schutz und Teilhabe finden. Mein Dank zu 20 Jahren KJM gilt den Freiwilligen Selbstkontrollen, den Gesetzgeber*innen, stellvertretend für die Länder Staatssekretärin Heike Raab und natürlich den Mitgliedern des Gremiums für die gute Zusammenarbeit.“ 

Wieviel Regulierung braucht Pornografie im Internet? Dazu diskutierten Dr. med. Heike Melzer (Neurologin und Psychotherapeutin) und Dr. Marc Jan Eumann im ersten Panel, das von der freien Journalistin Vera Linß moderiert wurde. Eine streitbare Frage: Kritische Stimmen fordern immer wieder mehr Medienkompetenz oder „Pornokompetenz“ statt Verbote. Studien zeigen jedoch, dass das nicht im Sinne von Kindern und Jugendlichen ist, die die Konfrontation mit sexuellen Inhalten im Internet häufig als unangenehm bewerten. Die Forschung offenbart zudem die negativen Auswirkungen von Pornografie-Konsum für Minderjährige. 

Nicht minder polarisierend war das Thema des zweiten Panels in Form eines Thesenbattles, moderiert von Petra Müller (2. stellvertretende KJM-Vorsitzende). Unter dem Titel „Exzessive Nutzung bei Games: Riesenproblem oder voll übertrieben?“ debattierten Lorenzo von Petersdorff (stellvertretender Geschäftsführer Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle – USK), und Jun.-Prof. Dr. Michaela Kramer (Juniorprofessorin für Erziehungswissenschaft, Universität zu Köln) die Verantwortlichkeit von Spieleunternehmen, Eltern und gesetzlichem Jugendmedienschutz vor dem Hintergrund der Zunahme exzessiver Nutzung. 

Einigkeit herrschte darüber, dass Künstliche Intelligenz in Zukunft eine zunehmende Bedeutung für den Kinder- und Jugendmedienschutz haben wird – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Regulierung. Erste Ergebnisse des Gutachtens „Kinder- und Jugendmedienschutz und Künstliche Intelligenz: Herausforderung für den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)?“ wurden von Dr. Jörg Ukrow, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), vorgestellt. Das Gutachten spricht sich dafür aus, die Gesetzgebung für einen ausreichenden Schutz unbedingt stärker auf die Risiken von KI für Kinder und Jugendliche auszurichten und gibt hierfür wichtige Impulse. 

Die über 100 Gäste aus Aufsicht, Wissenschaft und Politik sowie die im Live-Stream zugeschalteten Zuschauer*innen konnten sich durch Umfrage-Tools einbringen und die Diskussion zusätzlich im Graphic Recording verfolgen. 

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Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus aus Vertreter*innen von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet. 

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