Im November 2023 wurden in Deutschland mit 20.200 Wohnungen 16,9 Prozent oder 4.100 weniger Wohnungen genehmigt als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt heute auf Basis teilweiser geschätzter Ergebnisse mitteilte. Bereits im November 2022 hatte der Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat bei 16,3 Prozent oder rund 4.700 Wohnungen gelegen. Von Januar bis November 2023 sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 83.200 auf 238.500 genehmigte Wohnungen. Das ist ein Rückgang von 25,9 Prozent

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die Monat für Monat weiter abstürzenden Baugenehmigungszahlen machen die tiefe Krise im Wohnungsbau überdeutlich. Wenn die Bundesregierung nicht sofort handelt und die Bedingungen insbesondere für den bezahlbaren Wohnungsbau spürbar verbessert, wird der Wohnungsmangel auf Jahre hin zum Spaltkeil für unsere Gesellschaft.

Wenn Wohnen die soziale Frage unserer Zeit ist, dann muss man leider feststellen, dass die Regierung zwar an mittelfristigen Antworten arbeitet. Aber in der aktuellen Situation hat sie schlicht keinerlei Antwort. Ganz im Gegenteil: Immerwährendes Förderchaos und die weiter abschmelzende Unterstützung von einem ohnehin geringen Sockel machen den Eindruck, dass es die Regierung schlicht treiben lässt und auf bessere Zeiten hofft. Das bedeutet für die Menschen, dass die Suche nach einer Wohnung in den meisten Regionen von Monat zu Monat immer schwieriger, ja teilweise aussichtslos ist.

Statt anhaltender Unsicherheit und Förderchaos brauchen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen eine temporäre Zinsverbilligung für bezahlbaren Wohnungsbau auf 1 Prozent – und zwar jetzt. Im Gegenzug sind dann wieder Mieten von rund 12 Euro pro Quadratmeter und Monat möglich und sie können unter diesen verbesserten Bedingungen im Rahmen eines neuen Versprechens für bezahlbares Wohnen garantiert werden. Das würde den Staat am Ende nicht einmal etwas kosten, denn die Steuereinnahmen durch die höhere Bautätigkeit wären höher als die Kosten für die notwendige Zinsverbilligung.“

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