- Klimaschutz, soziale Ausgewogenheit und wirtschaftliches Gedeihen gehören zusammen.
- Wer fordert, muss auch fördern!
- Keine Vorgaben bis ins kleinste Detail.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat ihren gemeinsamen Entwurf des Klimaschutzprogramms 2030 vorgestellt. Für acht Sektoren von Gebäude über Verkehr bis zur Energiewirtschaft seien konkrete Maßnahmen festgelegt worden, mit denen die Sektorziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in dieser Dekade erreicht werden und die den Pfad zur Klimaneutralität sicherstellen sollen, teilte die Landesregierung mit.
Dazu erklären Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, und Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Die schleswig-holsteinische Wohnungswirtschaft steht ohne Wenn und Aber zu den Klimaschutzzielen des Landes. Zugleich haben wir stets die Bezahlbarkeit der Mieten im Blick.
Klimaschutz, soziale Ausgewogenheit und wirtschaftliches Gedeihen gehören zusammen. Ja, die Lage ist schwieriger geworden, weil die Herausforderungen der Energiewende hinzugekommen sind. Die Herausforderung aber bleibt die gleiche: soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Prosperität und Energiewende bedingen einander.
Deshalb begrüßen wir, dass die Landesregierung den Entwurf eines Klimaschutzprogramms 2030 vorgestellt hat, sagen aber zugleich: Wer fordert, muss auch fördern! Die Energiewende im Gebäudesektor ist eine Mammutaufgabe für Eigenheimbesitzer, Vermieter und Mieter gleichermaßen. Diese Aufgabe kann nur mit einer auskömmlichen staatlichen Förderung gestemmt werden.
Klimaschutz darf die Menschen nicht überfordern
In dieser Frage ist der vorliegende Entwurf des Klimaschutzprogramms eine Nullnummer. Wer glaubt, die Kosten des Klimaschutzes auf Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigenheimbesitzer abwälzen zu können, der wird rasch merken, dass der Widerstand unter den Menschen massiv zunehmen wird.
Der Kieler Landesregierung sollte die Reaktion der Mehrheit der Bevölkerung auf die ersten Entwürfe des sogenannten Heizungsgesetzes der Bundesregierung im vergangenen Jahr eine Lehre sein.
Ein Klimaschutzgesetz wird am Ende nur erfolgreich umgesetzt werden können, wenn es die Menschen finanziell nicht überfordert. Privater Vermieter und Wohnungsunternehmen wiederum dürfen durch hohe Anforderungen beim Klimaschutz nicht daran gehindert werden, Wohnungen zu bezahlbaren Mieten anzubieten – und neue zu bauen.
Überzogene Anforderungen überfordern die Vermieter und Eigenheimbesitzer. Auch sie können den Euro nur einmal ausgeben. Wichtig wäre darüber hinaus eine unabhängige Energieberatung, damit nicht falsch investiert wird. Hier muss der Heizungsinstallateur nicht die erste Wahl sein, der von einem Fernwärmeanschluss nichts hat.
Staat darf keine Vorgaben bis ins kleinste Detail machen
Zudem warnen wir davor, dass der Staat bis ins kleinste Detail Vorgaben macht, damit erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht und technologischen Fortschritt verhindert. Entscheidend ist die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen. Es wäre sinnvoll, wenn regelmäßig die reale Minderung klimaschädlicher Emissionen der einzelnen technischen Lösungen überprüft würde. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann dann jeder Eigentümer entscheiden, auf welchem Weg er die staatlich vorgegeben Klimaschutzziele erreichen will.
Wie gesagt: Die schleswig-holsteinische Wohnungswirtschaft steht hinter dem Ziel der Energiewende, den Ausstoß schädlicher Emission auf Netto-Null zu reduzieren. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien für eine erfolgreiche Energiewende. Jetzt kommt es darauf an, diese Erkenntnisse mit den Möglichkeiten der Praxis zu versöhnen und einen pragmatischen Weg zu finden. ‚Follow the science‘ gilt auch hier.“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 72.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.
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