Dr. Helmuth Lutz, Mitbegründer und Namenspartner der Sozietät Gleiss Lutz, ist am 3. Februar 2024 im Alter von 96 Jahren verstorben.

1956 trat er in die Kanzlei von Alfred Gleiss ein, die wenig später unter dem Namen Gleiss Lutz Hootz Hirsch & Partner firmierte. Dr. Helmuth Lutz gehörte über viele Jahre hinweg zu den namhaften Spezialisten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Er veröffentlichte zudem zahlreiche Werke auf diesem Rechtsgebiet und war wesentlich an der Erweiterung der Kanzlei auf alle Bereiche des Wirtschaftsrechts beteiligt. Neben seiner Anwaltstätigkeit war er von 1987 bis 1995 Mitglied des Ehrengerichtshofes für Rechtsanwälte des Landes Baden-Württemberg. Bis 31. Dezember 1998 war er Partner der Sozietät.

"Sein Beitrag und seine Hingabe haben unsere Kanzlei entscheidend geprägt. Mit seiner außergewöhnlichen Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit war er uns stets Vorbild und wertvoller Ratgeber. Wir alle trauern um unseren Altpartner und Kollegen und sind in Gedanken bei seiner Familie", würdigte Prof. Dr. Michael Arnold, Vorsitzender des Sozietätsrats von Gleiss Lutz, die Bedeutung von Dr. Helmuth Lutz für die Kanzlei.

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