Autofahrer, die sich nach der Teillegalisierung von Cannabis unter dem Einfluss von Haschisch oder Marihuana ans Steuer setzen, riskieren nach Einschätzung des Frankfurter Verkehrsrechtlers Uwe Lenhart aktuell ihren Führerschein. Denn während man bei Alkohol genau den Alkoholgehalt in einem Getränk kennt und die Wirkung einschätzen kann, ließe sich bei Haschisch und Marihuana nicht genau berechnen, wie viel THC nach dem Rauchen eines Joints im Blut lande. „Der entstehende Wert hängt von dem THC-Gehalt des Cannabis und dem Konsumverhalten ab“, erklärt der Jurist gegenüber der Zeitschrift auto motor und sport.

Eine Regierungskommission aus Medizin- und Rechtsexperten sowie Polizeivertretern hat dem Gesetzgeber die Erhöhung des Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm vorgeschlagen. Haschisch-Konsumenten hätten indes kaum Wissen über die Abbauzeiten von THC, so Anwalt Lenhart. „Hier eine Punktlandung unterhalb von 3,5 ng THC und somit einen zum Kraftfahrzeugführen zulässigen Wert hinzubekommen, erscheint mir unmöglich.“

Aktuell ist der zulässige THC-Wert im Blut mit maximal 1,0 Nanogramm (ng) pro Milliliter Blutserum vergleichsweise niedrig. Diese Konzentration ist nach Genuss eines Joints oft noch am nächsten Tag feststellbar, obwohl der Betroffene keine Ausfallerscheinungen hat. Dennoch droht aktuell bei 1 ng THC im Blut ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und oft auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Laut ADAC sind „bei gelegentlichem, isoliertem Konsum mit Pausen von einigen Tagen“ für rund sechs Stunden Konzentrationen von mehr als 1,0 ng möglich, also in Höhe des aktuellen Grenzwerts. Bei regelmäßigem Kiffen speichert der Körper THC langfristig im Gewebe. Grenzwerte können dann auch mehrere Tage nach dem Konsum noch überschritten werden.

Redakteur: Claudius Maintz

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