Schlüsselwörter: Compliance-Funktion, AMLR, DORA, KI-Verordnung, CSRD, Fit and Proper, Kontrollnachweise
1 Problemstellung
Die verbreitete Erzählung vom Wandel „vom Kontrolleur zum Business Partner" beschreibt ein Ergebnis, nicht dessen Ursache. Analytisch belastbar ist der Wandel erst, wenn er auf drei prüfbare Verschiebungen zurückgeführt wird.
Die erste Verschiebung ist normativ: Anforderungen verlagern sich von nationalen Gesetzen mit Auslegungsspielraum auf unmittelbar anwendbare EU-Verordnungen mit einheitlichem Maßstab. Die zweite ist technologisch: Kontrollausführung und Berichtswesen werden werkzeuggestützt, wodurch sich die Wertschöpfung der Funktion von der Durchführung zur Kalibrierung und Wirksamkeitsprüfung verlagert. Die dritte ist organisatorisch: Compliance verliert das Monopol auf Regelkonformität, weil ICT-Risiko, Nachhaltigkeit und KI-Governance in andere Zweitlinienfunktionen hineinreichen und damit Abgrenzung und Zusammenarbeit erzwingen.
Der Beitrag beantwortet, welche Pflichten diesen Wandel datiert erzwingen, welche Kompetenzen dafür erforderlich sind und wie eine Umsetzungsreihenfolge aussieht, die Nachweisfähigkeit erzeugt statt Aktivität.
2 Der normative Treiber: Pflichtenkalender bis 2029
2.1 Digitale operationale Resilienz
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor ist am 17. Januar 2023 in Kraft getreten und seit dem 17. Januar 2025 verbindlich anzuwenden. Sie gilt als sektorspezifischer Rechtsakt im Sinne von Artikel 4 der NIS-2-Richtlinie, wodurch die Abgrenzung zur allgemeinen Cybersicherheitsregulierung normativ vorgezeichnet ist. Für die Compliance-Funktion bedeutet das eine dauerhafte Schnittstellenaufgabe: Informationsregister, Vertragsanforderungen an IKT-Dienstleister, Vorfallmeldung und Testpflichten sind nicht delegierbar an die IT allein, weil ihre Nachweisführung aufsichtlich adressiert wird.[bsi.bund][bafin]
Außerhalb des Finanzsektors ist die NIS-2-Richtlinie in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz umgesetzt worden, das am 5. Dezember 2025 verkündet wurde und am 6. Dezember 2025 in Kraft trat. Für Unternehmensgruppen mit gemischtem Profil entsteht damit die Aufgabe, für jede Einheit den zutreffenden Regelungskreis zu bestimmen, statt einen einheitlichen Standard über alle Gesellschaften zu legen.[bsi.bund][btl-recht]
2.2 Geldwäscheprävention unter unmittelbar anwendbarem Recht
Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar; zum selben Datum läuft die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2024/1640 ab. Die neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche hat ihre Befugnisse und ihre operative Tätigkeit am 1. Juli 2025 aufgenommen.[eur-lex.europa][eur-lex.europa][bundesfinanzministerium][brak][eur-lex.europa]
Dies ist die methodisch bedeutsamste Veränderung des Jahrzehnts für die Funktion: Interne Richtlinien, die heute auf das Geldwäschegesetz verweisen, verlieren mit dem Geltungsbeginn ihre Bezugsnorm. Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten sind zudem europäisch vorgeprägt (EBA/GL/2022/05). Parallel wird die Sanktions- und Embargo-Compliance als eigener Kontrollkreis ausgeprägt: Die Leitlinien EBA/GL/2024/14 und EBA/GL/2024/15 zu internen Strategien, Verfahren und Kontrollen im Hinblick auf restriktive Maßnahmen gelten seit dem 30. Dezember 2025 (EBA). Wer Sanktionsprüfung weiterhin als Unterfall der Geldwäscheprävention führt, arbeitet damit gegen die normative Struktur.
2.3 KI-Governance mit gestaffelten Fristen
Die Verordnung (EU) 2024/1689 gilt in Stufen. Die Verbote nach Artikel 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 sind seit dem 2. Februar 2025 anwendbar; die Bundesnetzagentur bestätigt die Geltung der Kompetenzpflicht für Anbieter und Betreiber unabhängig von Wirtschaftszweig und Organisationsgröße, einschließlich beauftragter Dienstleister. Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck greifen seit dem 2. August 2025, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 seit dem 2. August 2026.[aiacto][artificialintelligenceact][bundesnetzagentur]
Entscheidend für die Planung bis 2030 ist die Verschiebung der aufwendigsten Pflichten: Der KI-Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli 2026 in Kraft; die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme gelten nunmehr ab dem 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme nach Anhang III und ab dem 2. August 2028 für Hochrisiko-KI nach Anhang I. Die Verschiebung verschafft Vorbereitungszeit, verkürzt aber nicht den Aufbauaufwand — sie verlagert ihn in die Jahre 2027 und 2028.[kpmg][frankfurt-main.ihk][caroline-herrmann]
2.4 Nachhaltigkeit nach der Vereinfachungswelle
Die Berichtspflichten wurden zweifach verändert. Zunächst verschob die „Stop-the-Clock"-Richtlinie (EU) 2025/794, veröffentlicht am 16. April 2025, die zeitliche Anwendung. Anschließend bestätigte das Europäische Parlament im Dezember 2025 den Trilog-Kompromiss zum ersten Omnibus-Paket; berichtspflichtig sind künftig grundsätzlich Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Für die Lieferkettenrichtlinie sind die Umsetzung bis zum 26. Juli 2028 und die Anwendung ab dem 26. Juli 2029 vorgesehen; Standards für die Prüfung mit begrenzter Sicherheit sollen bis zum 1. Juli 2027 verabschiedet werden.[drsc][kpmg][kpmg-law][mofo][idw]
Fachliche Konsequenz: Die verbreitete Aussage, ESG-Compliance werde bis 2030 flächendeckend Standard, ist in dieser Allgemeinheit nicht mehr zutreffend. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wurde deutlich verengt. Bestehen bleibt die Relevanz für große Unternehmen, für Zulieferer im Berichtsumfang großer Kunden sowie im Bereich irreführender Nachhaltigkeitsaussagen, der unabhängig von Berichtspflichten lauterkeits- und aufsichtsrechtlich sanktionierbar ist.
2.5 Kryptowerte
Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte trat am 29. Juni 2023 in Kraft; die Vorschriften gelten in Stufen und sind seit dem 30. Dezember 2024 vollständig anwendbar. Für die Compliance-Funktion entsteht hier weniger ein neues Thema als ein Präzedenzfall: Ein zuvor unregulierter Marktbereich wurde binnen weniger Jahre in ein Erlaubnis-, Melde- und Governance-Regime überführt. Dieses Muster ist das wahrscheinlichste Modell für weitere Digitalthemen bis 2030.[eur-lex.europa][bundesbank]
2.6 Persönliche Eignung und Verantwortung
Die BaFin hat am 22. Oktober 2025 ihr Fit-and-Proper-Rundschreiben 11/2025 (BA) zu Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen veröffentlicht, das mehrere bisherige Merkblätter zusammenfasst und für Prüfungszwecke ab dem 1. Januar 2026 zugrunde zu legen ist; es verweist unter anderem auf EBA/GL/2021/06 zur Eignungsbewertung und EBA/GL/2021/05 zur internen Governance. Damit wird die Qualifikationsanforderung an Leitungs- und Aufsichtsorgane zu einem prüfbaren Sachverhalt — und die Kompetenzentwicklung der Zweitlinienfunktionen zu einer Governance-Frage, nicht zu einer Frage individueller Weiterbildungsneigung.[bafin][bafin]
3 Rollenprofil 2030: Vier Funktionen statt einer
Aus dem Pflichtenkalender lässt sich das Rollenprofil ableiten, ohne auf Zuschreibungen angewiesen zu sein.
Erstens wird der Compliance Officer Auslegungsinstanz. Mit dem Übergang auf unmittelbar anwendbares Verordnungsrecht steigt die Zahl der Normen, die ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar wirken, während technische Standards und Leitlinien den konkreten Maßstab erst nachgelagert definieren. Die Funktion muss daher Auslegungsentscheidungen dokumentieren und ihre Begründung nachweisbar halten.
Zweitens wird sie Kontrollarchitekt. Die Wertschöpfung verschiebt sich von der Durchführung einzelner Prüfungen zur Gestaltung von Kontrollen, die ihre eigene Evidenz erzeugen. Eine Kontrolle ohne dokumentierten Ausführungsnachweis gilt in der Prüfung als nicht durchgeführt — unabhängig davon, wie sorgfältig sie tatsächlich ausgeführt wurde.
Drittens wird sie Systemverantwortliche für automatisierte Verfahren. Monitoring, Screening und Berichtswesen laufen werkzeuggestützt. Die verantwortliche Aufgabe ist nicht die Bedienung, sondern die Kalibrierung: Schwellenwerte, Trefferlogik, Unschärfegrade, Listenaktualität, Testverfahren und die dokumentierte Wirksamkeitsprüfung.
Viertens wird sie Schnittstellenfunktion zwischen Regulatorik, Geschäft und Technologie sowie Trägerin der Integritätskultur. Diese Rolle ist die am schwersten messbare und zugleich die, für die es keinen technischen Ersatz gibt.
Zur gezielten Vorbereitung auf dieses Profil eignet sich die Executive Education für C-Level & Aufsichtsräte — praxisnah, regulatorisch fundiert und karrierewirksam.
4 Automatisierung: Was Technologie übernimmt und was nicht
Die häufig zitierte Prognose, bis 2030 entfielen 80 Prozent der heutigen Aufgaben durch künstliche Intelligenz, bezieht sich ausdrücklich auf Datenerhebung, Nachverfolgung und Berichtswesen. Sie ist als Automatisierungsprognose für administrative Tätigkeiten zu lesen, nicht als Substitutionsprognose für die Funktion.[gartner]
Übertragen auf Compliance lässt sich die Grenze präzise ziehen. Automatisierbar sind Datenerhebung und -abgleich, Regelanwendung bei eindeutigen Sachverhalten, Vorfilterung von Treffern, Fristenverfolgung und die Erstellung standardisierter Berichtsentwürfe. Nicht automatisierbar sind Auslegungsentscheidungen bei unklarer Rechtslage, Verantwortungsübernahme gegenüber Aufsicht und Leitungsorgan, Priorisierung unter Ressourcenknappheit, Konfliktentscheidung gegen Geschäftsinteressen sowie die Beurteilung, ob ein Kontrollergebnis plausibel ist.
Daraus folgt eine eigene Sorgfaltspflicht: Wer automatisierte Verfahren zur Entscheidungsgrundlage macht, muss Datenherkunft, Modellgrenzen, Parametrisierung und Nachvollziehbarkeit dokumentieren. Die KI-Verordnung verstärkt diese Anforderung, weil bereits die Kompetenzpflicht nach Artikel 4 unabhängig von der Risikoklasse des Systems gilt. Ein regulatorisches Update lässt sich mit dem C-Level Compliance Seminar starten.[bundesnetzagentur]
5 Kompetenzprofil: Fünf Anforderungsdimensionen
Digitalkompetenz umfasst das Verständnis von Datenmodellen, Parametrisierung, Testlogik und Modellgrenzen. Erforderlich ist nicht die Fähigkeit zur Systementwicklung, sondern die Fähigkeit, Ergebnisse zu hinterfragen und Wirksamkeitstests fachlich zu spezifizieren.
Regulatorisches Know-how bedeutet die Fähigkeit, den Rechtsstand samt Geltungsdatum nachweisen zu können — für AMLR und AMLD6 zum 10. Juli 2027, für die KI-Verordnung in ihren Stufen bis 2028, für DORA in der laufenden Anwendung und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im veränderten Anwendungsbereich. Eine Aussage ohne Fundstelle und Datum ist in diesem Umfeld keine Fachaussage.
Kommunikationsstärke meint die Übersetzungsleistung zwischen Norm, Geschäftsmodell und Technik. Sie entscheidet darüber, ob die Funktion als Entscheidungsbeteiligte wahrgenommen wird oder als nachgelagerte Prüfstelle. Empirisch korrespondiert dies mit dem Befund, dass betriebswirtschaftliche Urteilsfähigkeit den Übergang von taktischer Problemlösung zur strategischen Partnerschaft markiert, über sie aber nur ein kleiner Teil der Befragten auf hohem Niveau verfügt.[pmi]
Change- und Projektkompetenz ist erforderlich, weil regulatorische Umsetzung strukturell Projektarbeit ist: befristet, interdisziplinär und mit festem Stichtag. Bei aufsichtsrechtlich fixierten Terminen wie dem 10. Juli 2027 entfällt der Terminspielraum vollständig, sodass sich die Anpassungslast zwangsläufig auf Umfang, Qualität oder Ressourcen verlagert. Wer diesen Zusammenhang nicht aktiv steuert, entscheidet ihn implizit.
Interkulturelle und organisatorische Kompetenz schließlich betrifft die Harmonisierung von Standards über Rechtsordnungen und Einheiten hinweg — bei gleichzeitiger Wahrung lokaler Pflichten, die durch einen Gruppenstandard nicht verdrängt werden.
Mit einer Zertifizierung als Chief Compliance Officer lässt sich dieses Profil sichtbar belegen.
6 Herausforderungen und Chancen
Die zentrale Herausforderung ist nicht die Menge neuer Regeln, sondern deren Gleichzeitigkeit bei unveränderten Ressourcen. Zwischen 2027 und 2029 verdichten sich mehrere Umstellungen: AMLR und AMLD6 zum 10. Juli 2027, Hochrisiko-KI nach Anhang III zum 2. Dezember 2027 und nach Anhang I zum 2. August 2028 sowie die Lieferkettenpflichten ab dem 26. Juli 2029. Hinzu kommt die technologische Komplexität der Integration neuer Systeme sowie ein anhaltender Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte, der durch prüfbare Eignungsanforderungen zusätzlich verschärft wird.
Die Chancen liegen komplementär dazu. Erstens entsteht eine strukturelle Aufwertung: Wo Kontrollqualität und Nachweisfähigkeit aufsichtlich beurteilt werden, wird Compliance zum Faktor der Handlungsfähigkeit — also zur Gestaltungsfunktion statt zur Verhinderungsinstanz. Zweitens wirkt Spezialisierung als Karrierefaktor, weil dokumentierte Qualifikation in einem Umfeld prüfbarer Eignungsanforderungen an Bedeutung gewinnt. Drittens verbindet die Funktion fachliche Methodik mit einem erkennbaren gesellschaftlichen Zweck: Integrität, Resilienz und nachhaltiges Wirtschaften.
7 Roadmap 2026 bis 2030
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme der Rechtsbezüge. Alle internen Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Schulungsunterlagen sind darauf zu prüfen, ob sie auf Normen verweisen, die nach dem 10. Juli 2027 nicht mehr die maßgebliche Grundlage bilden. Diese Prüfung ist der günstigste Zeitpunkt für eine Konsolidierung, weil sie Versions- und Rechtsstand in einem Durchgang bereinigt.
Der zweite Schritt ist die Trennung der Kontrollkreise. Geldwäscheprävention, Sanktions- und Embargoprüfung, ICT- und Drittparteienrisiko sowie KI-Governance folgen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, Prüfmaßstäben und Nulltoleranzlogiken. Eine gemeinsame Kontrollmatrix ohne diese Trennung erzeugt scheinbare Abdeckung bei tatsächlichen Lücken.
Der dritte Schritt ist der Aufbau der Nachweiskette. Für jede wesentliche Kontrolle sind Anlass, Durchführender, Datum, Ergebnis, Folgemaßnahme und Aufbewahrungsort festzulegen. Dieselbe Logik ist auf automatisierte Kontrollen anzuwenden, ergänzt um Parametrisierung und Testdokumentation.
Der vierte Schritt ist die Qualifizierung mit Nachweis. Die Kompetenzpflicht nach Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit Februar 2025 und ist nach besten Kräften sicherzustellen; eine Zertifizierungspflicht für Schulungen bestehe dabei nicht, wohl aber eine faktische Nachweisnotwendigkeit. Für Leitungs- und Aufsichtsorgane ist zusätzlich der Maßstab des Fit-and-Proper-Rundschreibens zu berücksichtigen. Hinweise zur praktischen Umsetzung finden sich unter Fit & Proper 2025, ein sichtbarer Kompetenznachweis über S+P Certified.[bafin][bundesnetzagentur]
Der fünfte Schritt ist die Programmsteuerung. Die Umstellungen bis 2029 sind als Programm mit Meilensteinen, Abhängigkeiten, Kapazitätsplanung und Eskalationspfaden zu führen, nicht als Liste von Einzelmaßnahmen. Für Geschäftsführer in Finanzunternehmen bietet der Lehrgang Geschäftsführer Finanzunternehmen gezielte Unterstützung für die regulatorischen und strategischen Anforderungen dieser Steuerungsaufgabe.
Der sechste Schritt ist der fachliche Austausch. Auslegungsfragen zu neuen Verordnungen entstehen zeitgleich in vielen Häusern; der strukturierte Austausch über Anwendungsfälle verkürzt die eigene Klärungszeit erheblich.
8 Limitationen und methodische Einordnung
Die in Abschnitt 2 genannten Daten und Rechtsaktnummern sind belegt; sie können sich durch weitere Änderungsrechtsakte verschieben, wie der KI-Omnibus im Juli 2026 gezeigt hat. Für das Omnibus-I-Paket zur Nachhaltigkeit sind Veröffentlichung im Amtsblatt und nationale Umsetzung maßgeblich; die operative Wirkung tritt erst mit Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ein. Die Aussagen zu Rollenwandel, Kompetenzbedarf und Automatisierungsgrad sind Prognosen auf Basis erkennbarer Pflichtenentwicklung, keine empirisch validierten Effektschätzungen; die Automatisierungsprognose stammt aus dem Jahr 2019 und ist nicht compliance-spezifisch. Vor Übernahme in Richtlinien oder Prüfungsunterlagen ist der jeweils aktuelle Rechtsstand erneut zu verifizieren.[mofo][kpmg][gartner]
9 Fazit
Der Compliance Officer 2030 ist nicht deshalb Gestalter, weil sich das Selbstbild der Funktion gewandelt hat, sondern weil die Normstruktur es erzwingt. Unmittelbar anwendbares Verordnungsrecht verlagert die Auslegungslast in das Unternehmen. Automatisierte Kontrollen verlagern die Verantwortung von der Durchführung zur Kalibrierung und Wirksamkeitsprüfung. Prüfbare Eignungsanforderungen verlagern Qualifikation von der Kür in die Pflicht.
Drei Prioritäten folgen daraus für die verbleibende Zeit bis 2027: Rechtsbezüge in allen internen Dokumenten bereinigen, Kontrollkreise fachlich trennen und für jede wesentliche Kontrolle eine belastbare Nachweiskette etablieren. Wer diese drei Punkte vor dem 10. Juli 2027 abgeschlossen hat, bewältigt die Umstellungen der Jahre 2027 bis 2029 als geplante Projektarbeit — und nicht als Reaktion auf einen Prüfungsbefund.
10 Einladung zur fachlichen Diskussion
Welche der genannten Verschiebungen wirkt in der eigenen Organisation am stärksten: die Umstellung der Rechtsbezüge zum Geltungsbeginn der AMLR, die Trennung von Sanktions- und Geldwäschelogik, die Nachweisführung für automatisierte Kontrollen oder die Kompetenzpflicht nach der KI-Verordnung? Erfahrungsberichte zu Umsetzungsreihenfolge und Ressourcenbedarf sind ausdrücklich willkommen.
Weiterführende Links für die Compliance-Karriere
Executive Education für C-Level & Aufsichtsräte
Zertifizierung Chief Compliance Officer
Lehrgang Geschäftsführer Finanzunternehmen
Karriere-Booster: Mit S+P Certified dein Profil als Führungskraft schärfen
Fit & Proper 2025: So erfüllst du die neuen BaFin-Anforderungen
Quellenverzeichnis
Rechtsakte
Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, https://eur-lex.europa.eu/…:L_202401624[eur-lex.europa]
Richtlinie (EU) 2024/1640, https://eur-lex.europa.eu/…:32024L1640[eur-lex.europa]
Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), https://eur-lex.europa.eu/…:32022R2554[eur-lex.europa]
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj?locale=de[eur-lex.europa]“ target=“_blank“>https://eur-lex.europa.eu/…
Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1114/oj?locale=de[eur-lex.europa]“ target=“_blank“>https://eur-lex.europa.eu/…
Richtlinie (EU) 2025/794 („Stop-the-Clock"), Einordnung des DRSC, <a href="https://www.drsc.de/news/stop-the-clock-regelung-des-omnibus-1-veroeffentlichung-im-eu-amtsblatt/[drsc]“ target=“_blank“>https://www.drsc.de/…
Aufsicht und Behörden
BaFin, Rundschreiben 11/2025 (BA) zu Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG, <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2025/rs_geschaeftsleiter_KWG_ZAG_KAGB.html[bafin]“ target=“_blank“>https://www.bafin.de/…
BaFin, Meldung vom 22.10.2025 zum Fit-and-Proper-Rundschreiben, <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2025/meldung_2025_10_22_Fit_and_Proper.html[bafin]“ target=“_blank“>https://www.bafin.de/…
BaFin, DORA-Überblick, <a href="https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/DORA/DORA_artikel.html?cms_gtp=19669326_list%253D2[bafin]“ target=“_blank“>https://www.bafin.de/…
BSI, DORA und NIS-2, <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Infopakete/NIS-2-DORA/NIS-2-DORA_node.html[bsi.bund]“ target=“_blank“>https://www.bsi.bund.de/…
BSI, Pressemitteilung vom 05.12.2025 zum Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes, <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2025/251205_NIS-2-Umsetzungsgesetz_in_Kraft.html[bsi.bund]“ target=“_blank“>https://www.bsi.bund.de/…
Bundesnetzagentur, Hinweispapier zu KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung, https://www.bundesnetzagentur.de/…functions/Hinweispapier.pdf?_blob=publicationFile&v=2[bundesnetzagentur]
Bundesfinanzministerium, Anti-Geldwäschebehörde AMLA nimmt ihre Arbeit auf, <a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Geldwaesche-bekaempfen/anti-geldwaeschebehoerde-amla-in-frankfurt.html[bundesfinanzministerium]“ target=“_blank“>https://www.bundesfinanzministerium.de/…
Deutsche Bundesbank, MiCAR — Markets in Crypto-Assets Regulation, <a href="https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/finanzaufsicht/einzelaspekte/micar-markets-in-crypto-assets-regulation-799398[bundesbank]“ target=“_blank“>https://www.bundesbank.de/…
EBA, Leitlinien EBA/GL/2024/14 und EBA/GL/2024/15 zu restriktiven Maßnahmen, https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/2025-02/eaeae49d-81a5-4154-8af9-5014f6ee8881/Gls%20on%20restrictive%20measures%20(EBA%20GL%202024%2014%20and%20EBA%20GL%202024%2015)_DE_COR.pdf
EBA, Leitlinien EBA/GL/2022/05 zur Rolle und zu den Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten, https://www.eba.europa.eu/sites/default/files/document_library/Publications/Guidelines/2022/EBA-GL-2022-05%20GLs%20on%20AML%20compliance%20officers/Translations/1039059/GL%20on%20AMLCFT%20compliance%20officers%20(EBA%20GL%202022%2005)_DE_COR.pdf
Weitere Quellen
IDW, Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit — Bestätigung der vorläufigen Einigung, <a href="https://www.idw.de/news/omnibus-paket-zur-nachhaltigkeit-eu-ausschuesse-bestaetigen-vorlaeufige-einigung-zum-content-vorschlag.html[idw]“ target=“_blank“>https://www.idw.de/…
PMI, Pulse of the Profession 2025, <a href="https://www.pmi.org/-/media/pmi/documents/public/pdf/learning/thought-leadership/pulse/pulse_of_the_profession_2025-1.pdf[pmi]“ target=“_blank“>https://www.pmi.org/…
Gartner, Press Release vom 20.03.2019 zur Automatisierung von Managementaufgaben, <a href="https://www.gartner.com/en/newsroom/press-releases/2019-03-20-gartner-says-80-percent-of-today-s-project-management[gartner]“ target=“_blank“>https://www.gartner.com/…
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