Ein Name ist keine Verzierung
In der Begründung stellt das Gericht fest, die Bezeichnung impliziere bereits für sich genommen mehr als die Erhaltung eines Normalzustandes. Das Argument der Beklagten, es handele sich um reine „blumige Anpreisungen", ließ es nicht gelten: Es seien Angaben im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 HCVO. Das Präparat enthielt achtzehn Zutaten, die beanstandeten Aussagen bezogen sich auf das gesamte Produkt – der zugelassene Claim betrifft einen einzigen Nährstoff.
Für Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln verschiebt das eine Grenze, die viele auf der Rückseite der Packung vermuten. Sie verläuft auch über die Vorderseite.
Was die Verordnung hergibt, und was nicht Verordnung (EU) Nr. 432/2012 führt die zugelassenen Angaben abschließend auf. Wortlaut, Nährstoff und Bedingung stehen fest. Für Vitamin B6 lautet eine davon „Vitamin B6 trägt zur Regulierung der Hormontätigkeit bei", für Magnesium unter anderem „Magnesium trägt zu einer normalen psychischen Funktion bei" und „Magnesium trägt zur normalen Funktion des Nervensystems bei".
Was die Liste nicht enthält, ist ebenso eindeutig. Für Lebensphasen führt sie keine Angabe. Für Schlaf führt sie bei Magnesium keine. Und für Pflanzen der chinesischen Materia Medica bestehen in der Europäischen Union überhaupt keine zugelassenen Angaben.
„Zur Regulierung der Hormontätigkeit" ist ein zugelassener Satz. Er ist nicht dasselbe wie die Aussage, ein Mittel trage durch eine bestimmte Lebensphase. Der Unterschied ist kein rhetorischer, sondern ein rechtlicher. Genau an dieser Stelle hat das Gericht getrennt.
Warum eine Rezeptur bei DR. COMOI „Sieben" heißt
DR. COMOI, Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzen der chinesischen Materia Medica, hergestellt in Deutschland, führt eine Rezeptur mit Vitamin B6 als Pyridoxal-5-Phosphat und Magnesium als Bisglycinat, also mit demselben Nährstoff, um den es in Köln ging. Sie heißt „Sieben".
Der Name stammt aus keinem Beschwerdebild. Er stammt aus der Zählweise der klassischen chinesischen Texte, die das Leben in Schritten von sieben Jahren erfassen. Warum diese Zahl dort immer wieder auftaucht, ist im Wissensbereich von drcomoi.de nachzulesen. Eine Zahl behauptet nichts. Sie verweist auf eine Quelle, die sich nachschlagen lässt.
„Was auf einer Packung stehen darf, steht in einer Verordnung. Alles darüber hinaus ist eine Behauptung, die jemand aufgestellt hat", sagt P. Lu, Geschäftsführer von DR. COMOI.
Was diese Entscheidung kostet
Ehrlich benannt: Ein Name, der nichts verspricht, verkauft schlechter als einer, der etwas verspricht. Ein Produkt, das nach einer Zahl heißt, muss erklären, wofür es steht, und Erklärung ist aufwendiger als Versprechen. DR. COMOI trägt diesen Aufwand und veröffentlicht stattdessen, was sich prüfen lässt: Herkunft, Menge, Rechtsgrundlage.
Die beiden Wurzeln der Rezeptur stammen aus den Hochtälern von Minxian und aus den Bergen von Pan’an. Je Tagesdosis enthält sie 200 mg
Angelica-sinensis-Extrakt (5:1) und 150 mg Paeonia-lactiflora-Pulver, dazu 1,4 mg Vitamin B6, das sind 100 Prozent des Nährstoffbezugswerts nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII, und 75 mg Magnesium.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise und dienen nicht der Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten. Dieser Text ersetzt keine ärztliche Beratung.
DR. COMOI ist eine Marke der Brandsstock GmbH mit Sitz in Hamburg und stellt Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzen der chinesischen Materia Medica her. Die Rezepturen werden in Deutschland hergestellt und kombinieren pflanzliche Bestandteile mit Nährstoffen, für die in der Europäischen Union zugelassene gesundheitsbezogene Angaben bestehen. Unter drcomoi.de betreibt DR. COMOI einen redaktionellen Wissensbereich zu Quellenlage, Herkunft und Zusammensetzung.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise.
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