Wenn der Therapiestandard im Vergleichsarm nicht für alle Patientinnen und Patienten gleich ist, bilden Studien dies oft nicht ab. Mit der BREAKWATER-Studie hat der Hersteller jedoch gezeigt, dass es sehr wohl möglich ist, die Therapie im Vergleichsarm zu individualisieren. Davon profitieren auch die Patientinnen und Patienten. Und es kann ein gutes Beispiel sein für andere Hersteller.

Katrin Nink, Bereichsleiterin Onkologie im IQWiG-Ressort Arzneimittelbewertung 10/2026

Der Wirkstoff Encorafenib wird zur Behandlung mehrerer Krebsarten mit einer bestimmten Mutation eingesetzt, unter anderem bei Darmkrebs. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) jetzt untersucht, ob Encorafenib in Kombination mit den Wirkstoffen Cetuximab und einer Chemotherapie (FOLFOX) bei der Erstlinienbehandlung erwachsener Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Kolorektalkarzinom Vorteile bietet gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. In dieser Situation hängt die Auswahl der Standardtherapie von individuellen Gegebenheiten ab, was der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in seiner Vorgabe für die Vergleichstherapie berücksichtigt hat.

Relevant für die IQWiG-Bewertung war die Multikomparator-Studie namens BREAKWATER. Dabei bedeutet ein Multikomparator-Design, dass für die Patientinnen und Patienten in der Vergleichsgruppe, die den bisherigen Therapiestandard erhält, mehrere Optionen zur Verfügung standen und damit eine individuelle Auswahl möglich war. In der Studie BREAKWATER waren es 6 verschiedene unterschiedlich intensive Chemotherapie-Regime, die in der Studie auch alle eingesetzt wurden. Für Katrin Nink, Bereichsleiterin Onkologie im IQWiG-Ressort Arzneimittelbewertung, ein äußerst positives Beispiel: „Wir stehen bei unseren Bewertungen oft vor dem Problem, dass uns die Hersteller keine geeigneten Daten liefern, wenn die Vergleichstherapie eine individualisierte Auswahl aus mehreren Optionen erfordert. Mit der BREAKWATER-Studie hat der Hersteller jedoch gezeigt, dass es sehr wohl möglich ist, die Therapie im Vergleichsarm zu individualisieren. Davon profitieren auch die Patientinnen und Patienten. Und es kann ein gutes Beispiel sein für andere Hersteller.“

Insgesamt zeigt die Studie einen beträchtlichen Zusatznutzen für Encorafenib im Vergleich zu den bisher verfügbaren Therapieoptionen, insbesondere aufgrund eines deutlich verlängerten Gesamtüberlebens.

GBA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der GBA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der GBA ein Stellungnahmeverfahren durch und beschließt über das Ausmaß des Zusatznutzens.

Weitere Informationen des IQWiG: Zur Projektübersicht

Weitere Informationen des G‑BA: Allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Zur Bewertung von Encorafenib

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Siegburger Str. 237
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 35685-0
Telefax: +49 (221) 35685-1
http://www.iqwig.de

Ansprechpartner:
Presse
Telefon: +49 (221) 35685-0
Fax: +49 (221) 35685-1
E-Mail: presse@iqwig.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel